1.Normativität transparent machen
In welcher Form normativ geleitete Verfahren in der wissenschaftlichen Praxis eine Rolle spielen, verdient auch in der Öffentlichkeit eine reflexive Betrachtung und transparente Diskussion. So ist zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft neu zu bewerten, ob die Praxis normativer gesetzlicher Detailvorgaben angesichts unsicherer Machtverhältnisse Resilienz eher stärkt oder gefährdet. Ein Beispiel ist das Berliner Hochschulgesetz, das gespickt ist mit normativen Vorgaben unter anderem „zur Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen, zur Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen“ bis zu Kleinstregelungen zum Umgang mit Daten und Governancefragen. Ein anderes Beispiel ist das Bremer Hochschulgesetz, das Hochschulen verpflichtet, Forschung und Lehre ausschließlich auf zivile Zwecke auszurichten. Bayern wiederum verbietet seinen Hochschulen eine solche Klausel. Daran lässt sich trefflich illustrieren, wie der normative Impetus bei neuen Machtverhältnissen zurückschlagen kann mit dem einfachen Argument, dass die Parlamente und Regierungen seit jeher wertegeleitete Vorgaben gemacht haben, die – durchaus im Einklang mit Artikel 5.III des Grundgesetzes - Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit einschränken.
2. Normative Hierarchien begründen und hinterfragen
Muss man auch die Anliegen der transformativen Wissenschaft, an gesellschaftlichen Lösungen im Sinn eines „societal impacts“ mitzuwirken, gänzlich in Frage stellen? Nein. Schneidewind fordert Wissenschaftler explizit auf, sich im Diskurs mit gesellschaftlichen Stakeholdern aktiv mit (konfliktären) Wertefragen auseinanderzusetzen. Das ist weit entfernt von einem Neutralitätsgebot, das inzwischen wieder Raum greift. Denn dieses übersieht, dass in vielen Disziplinen Wertesetzungen Ausgangspunkt wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse sind. Henke und Pasternak stellen daher dem Neutralitätsgebot ein Abwägungsgebot zur Seite, das inhaltlich noch zu schärfen wäre. Wichtig ist, die Wertegebundenheit wissenschaftlicher Positionen deutlich zu machen, die damit verknüpften Spannungsfelder aufzuzeigen und Normhierarchien bei Auseinandersetzungen im gesellschaftlichen Raum argumentativ zu unterfüttern, statt bestimmte Werte als „letztgültig“ zu setzen. Wie Strohschneider argumentiert, dass Normkonflikte „wissenschaftlich unentscheidbar“ seien, so betont auch der Wissenschaftsrat, dass Wissenschaft bei der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung „Werte berücksichtigt, die sie nicht aus sich selbst ableiten kann“. Der Rat mahnt, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, Wissenschaft wolle selbst politische Richtungen vorgeben (wie es sich in der Vergangenheit in Parolen wie “follow the science“ manifestiert hat und aktuell noch in Zivilklauseln von Hochschulen durchschimmert). Umso wichtiger ist es, dass Forschende offenlegen, von welchen (normativen) Setzungen sie ausgehen, unter welchen Bedingungen und sozialen Positionen Wissen entsteht.
3. Normativität durch Transdisziplinarität ausbalancieren
Für Wissenschaftseinrichtungen und ihre Förderung gilt, disziplinäre Denkschulen und deren Netzwerke zu hinterfragen und sie zum Beispiel durch kluge Personalauswahl in Begutachtungs- und Besetzungsverfahren herauszufordern und zu irritieren. Darüber hinaus ist es nicht nur für die wissenschaftlichen Erkenntnisprozesse, sondern auch für die gesellschaftlichen Ableitungen wichtig, mehr Perspektivenvielfalt durch Transdisziplinarität zu schaffen. Klischeehaft gesagt: Wenn emanzipatorisch orientierte Geisteswissenschaftler auf wettbewerbsgeleitete Ökonomen, technikverliebte Ingenieurinnen und ordnungsbewahrende Juristinnen treffen, kommen unterschiedliche Normativitäten, die auch Gesellschaft und Politik konfliktär prägen, strukturell zusammen.
Darüber hinaus sollte es sich die Wissenschaft verstärkt zur Aufgabe machen, neben aller Klarheit über gesichertes Wissen den Zweifel als wissenschaftliches Grundprinzip auch in der öffentlichen Kommunikation zu „feiern“, innerwissenschaftliche Streitpunkte deutlich zu machen und das Konflikthafte in der gesellschaftlichen Debatte nicht durch vermeintlich eindeutige Lösungen zu verengen, sondern durch unterschiedliche disziplinäre Blickwinkel verstehbar zu machen.
4. Normativität zurückfahren und Autonomie stärken
All das darf, wie erwähnt, nicht zu dem Schluss führen, dass Wissenschaft unpolitisch wird und sich auf ihre systemische Eigengesetzlichkeit ohne Bezug zu gesellschaftlichen Herausforderungen zurückziehen soll. Die Politik sollte erkennen, dass der beste Beitrag zu Wissenschaftsfreiheit, Resilienz und Akzeptanz der Wissenschaft in der Gesellschaft ein klares, vor allem aber auch in der Praxis gelebtes Bekenntnis zur Autonomie wissenschaftlicher Einrichtungen ist. Dies sollte sich in einer deutlichen Reduzierung normativer Vorgaben in der Rahmengesetzgebung sowie in Förderrichtlinien spiegeln. Es wäre im Übrigen - als erwünschte Nebenwirkung - auch der wirkungsvollste Beitrag zum vielbeschworenen Bürokratieabbau.