Förderung einrichtungsübergreifender Kooperationen

Sonderauswertung des DFG-Förderatlas

Förderung einrichtungsübergreifender Kooperationen (Cover)

Hochschulen forschen immer häufiger mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen, da wissenschaftlicher Erkenntnisfortschritt und die Bewältigung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen oft nur durch eine Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen erreicht werden kann. Für solche Kooperationen, bei denen Wissenschaftler unterschiedlicher Hochschulen zusammenarbeiten, gibt es verschiedenste Formate: agile Netzwerke, komplexe Verbundstrukturen, hochschulübergreifende Einrichtungen.

Im Future Lab Kooperationsgovernance erarbeiten Stifterverband und Heinz Nixdorf Stiftung gemeinsam mit Hochschulen und Experten Lösungen für die häufigsten Herausforderungen solcher Kooperationen. Ihr Umfang kann bislang nicht beziffert werden. Einrichtungsübergreifende Kooperationen werden von Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), von Stiftungen, vom Bund, den Ländern und der EU, von Unternehmen und Verbänden in unterschiedlichen Formen und Formaten unterstützt.

Um den Umfang der Kooperationsförderung zumindest in einem Teilbereich quantifizieren zu können, haben Stifterverband und Heinz Nixdorf Stiftung eine Sonderauswertung der Förderung von einrichtungsübergreifenden Kooperationen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführt. Bei einrichtungsübergreifenden Kooperationen stellt ein Wissenschaftler einer Hochschule zusammen mit Wissenschaftlern anderer Hochschulen oder außeruniversitärer Forschungseinrichtungen einen Förderantrag.

 

Zusammenfassung der Auswertung

  • Gemäß Angaben der DFG beläuft sich das Fördervolumen von DFG-Bewilligungen für den Zeitraum 2014 bis 2016 auf 8,4 Milliarden Euro. Davon entfallen 7,3 Milliarden Euro auf Hochschulen.
  • In den Förderlinien der Koordinierten Programme und der Exzellenzinitiative werden hiervon 3,4 Milliarden Euro für einrichtungsübergreifende Kooperationen bewilligt. Dies entspricht etwa 47 Prozent des Fördervolumens an Hochschulen für diesen Zeitraum.
  • Besonders in den Förderlinien Sonderforschungsbereiche (1.480 Millionen Euro) sowie in Exzellenzclustern (639 Millionen Euro), Schwerpunktprogrammen (483 Millionen Euro) und Forschergruppen (364 Mio. Euro) werden einrichtungsübergreifende Kooperationen gefördert.
  • Die meisten Mittel mit einrichtungsübergreifenden Anträgen werben die LMU München (170 Millionen Euro) und die FU Berlin (155 Millionen Euro) ein.
  • Bei der TU Chemnitz, der Universität Kiel und der Universität Bonn liegen die Anteile der einrichtungsübergreifenden Kooperationsförderung bei über 60 Prozent. Die Universität Bielefeld nimmt hingegen nur 16 Prozent ihrer DFG-Mittel auf diese Art ein.
  • Schleswig-Holstein ist das Bundesland, deren Hochschulen den höchsten prozentualen Anteil von einrichtungsübergreifender Förderung aufweisen (63 Prozent). Auch die Hochschulen der großen Stadtstaaten Berlin (57 Prozent) und Hamburg (55 Prozent) weisen hohe Anteile von einrichtungsübergreifender Förderung auf.

 

Future Lab Kooperationsgovernance: Diskussionspaper 1 (Foto: Samuel Zeller/Unsplash.com)

DISKUSSIONSPAPIER
Die Sonderauswertung ergänzt das erste Diskussionspapier aus dem Future Lab Kooperationsgovernance, das die Herausforderungen bei der Organisation und Gestaltung kooperativer Wissenschaft unter die Lupe nimmt.

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