Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre

Fragen und Antworten

Fragen zu dieser Programmlinie

An wen richten sich die von der Baden-Württemberg Stiftung vergebenen Fellowships?
Die von der Baden-Württemberg Stiftung finanzierten Fellowships können nur an Personen vergeben werden, die an Hochschulen in Baden-Württemberg lehren. Kooperationen mit Lehrenden außerhalb Baden-Württembergs im Rahmen eines Tandems sind indes möglich. Ausdrücklich werden diejenigen zur Bewerbung aufgefordert, die auch für den Landeslehrpreis Baden-Württemberg von ihrer Hochschule nominiert worden sind oder die sich innerhalb ihrer Hochschule für den Landeslehrpreis bewerben.

An wen richten sich die vom Stifterverband vergebenen Fellowships?
Die vom Stifterverband finanzierten Fellowships werden bundesweit ausgelobt und bevorzugt an Antragstellerinnen und Antragsteller außerhalb Baden-Württembergs vergeben. Es können Lehrende aller Disziplinen an staatlichen Hochschulen sowie an allen staatlich anerkannten Hochschulen in kirchlicher und privater Trägerschaft in Deutschland Bewerbungen einreichen; ausgenommen sind Lehrbeauftragte, soweit diese nicht an einer Musikhochschule tätig sind.

In welchen Kategorien werden die Fellowships des Stifterverbandes und der Baden-Württemberg Stiftung ausgeschrieben?
Es werden die folgenden Kategorien ausgeschrieben:
●  Junior-Fellowships für Doktoranden, Post-Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter
●  Senior-Fellowships für Juniorprofessoren, habilitierte Wissenschaftleren und Professoren
●  Tandem-Fellowships für Lehrende, die mit einer Hochschuldidaktikerin bzw. einem Hochschuldidaktiker oder einer Lehr-/Lernfoscherin bzw. einem Lehr-/Lernforscher oder mit einem Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder von einer anderen Hochschule (auch im Ausland) kooperieren
Kein Tandem im Sinne der Ausschreibung sind Kooperationen von Hochschullehrenden, die im selben Studiengang tätig sind (beispielsweise von Fachwissenschaftlern und Fachdidaktikern im Rahmen der Lehrerausbildung).

Wie viele Fellowships werden in den jeweiligen Kategorien vergeben?
Dies hängt von der Entscheidung der Jury ab. Es können Fellowships bis zu einer Höhe von 400.000 Euro vergeben werden.

In welcher Höhe stehen Fördermittel zur Verfügung?
Insgesamt stellen die beiden Programmpartner Fördermittel bis zu einer Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.

 

Fragen zur Antragstellung

Wie und wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?
Wir bitten die Hochschulen, die Antragsunterlagen per Online-Bewerbungsverfahren bis zum 17. Juli 2020 an den Stifterverband zu übersenden. Den Link zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie demnächst hier.

In welcher Sprache sollte der Antrag eingereicht?
Der Antrag soll grundsätzlich in deutscher Sprache eingereicht werden. Eine Antragstellung in englischer Sprache ist nur ausnahmsweise möglich; bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die im Stifterverband für das Programm zuständigen Ansprechpartner.

Sind mehrere Anträge pro Hochschule zulässig?
Ja, mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig.

Wie umfangreich sollte der eigentliche Antrag ohne die Anlagen sein?
Bitte beschreiben und begründen Sie das geplante Entwicklungsvorhaben – ggf. unter Berücksichtigung einschlägiger Ergebnisse der Lehr-/Lernforschung – auf maximal zehn Seiten anhand der in der Ausschreibung genannten Leitfragen.

In welcher Reihenfolge sollen die geforderten Unterlagen im Antrag im Falle eines Junior-/Senior/Digi-Fellowships eingereicht werden?
Die Unterlagen sollten in der folgenden Reihenfolge eingereicht werden: vollständig unterschriebenes Deckblatt, die Kurzbeschreibung (maximal 1.000 Zeichen!), Antrag (ca. 10 Seiten), Arbeits-/Finanzierungsplan und Lebenslauf.

Welche Unterlagen müssen im Falle eines Antrages für ein Tandem-Fellowship eingereicht werden?
Im Falle eines Tandem-Fellowships benötigen wir ein vollständig unterschriebenes Deckblatt bzw. zwei vollständig unterschriebene Deckblätter, wenn die Antragsteller an unterschiedlichen Hochschulen verortet sind, die Kurzbeschreibung (maximal 1.000 Zeichen!), den gemeinsamen Antrag (maximal 10 Seiten), einen Arbeits-/Finanzierungsplan und die beiden Lebensläufe.

Handelt es sich im Falle einer Förderung um ein wirtschaftliches Projekt? Können (weil es sich um ein wirtschaftliches Projekt handelt) im Finanzplan ein Gemeinkostenzuschlag und die Umsatzsteuer mitkalkuliert werden?
Im Fall einer Förderung handelt es sich um ein Förderprojekt zugunsten der Weiterentwicklung der Lehre, nicht um ein wirtschaftliches Projekt oder ein Forschungsprojekt. Von daher ist das Projekt keinesfalls umsatzsteuerpflichtig; Gemeinkosten werden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Vielmehr gehen die Förderer davon aus, dass die Fördermittel den geförderten Fellows uneingeschränkt für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stehen.
Sollte die Hochschule auf der Einbehaltung eines Gemeinkostenanteils bestehen, ist eine Förderung in diesem Programm nicht möglich.

Sind bei der Finanzierung von Personal auch wissenschaftliche Mitarbeitende vorgesehen?
Gemäß der Ausschreibung können die Fördermittel, "je nach Bedarf, für alle Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit diesem Vorhaben entstehen", also auch zur Finanzierung wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei der Aufzählung zur Mittelverwendung in der Ausschreibung handelt es sich um Beispiele.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir Wert darauf legen, dass die Antragsteller, die im Fall der Förderung dann die Fellows sind, an der Entwicklung und Durchführung der geplanten Lehrinnovation maßgeblich beteiligt sind. Das Programm stellt keine klassische Projektförderung dar; uns geht es vielmehr um die personenbezogene Förderung engagierter Lehrender. Anträge, in denen die gesamte Fördersumme zur Finanzierung wissenschaftlicher Mitarbeiter verwendet wird, die das geplante Lehrvorhaben quasi im Auftrag des Antragstellers durchführen, sind insofern nicht aussichtsreich.
Außerdem werden an den Fellowtreffen exklusiv nur die geförderten Fellows teilnehmen können; eine Vertretung ist nicht zulässig.

Besteht die Möglichkeit, sich für ein Tandem-Fellowship mit einer Kollegin/einem Kollegen aus dem Ausland bewerben? Werden auch Kooperationspartner aus dem Ausland bei einem Tandem-Fellowship gefördert?
Im Fall der Förderung können wir die Mittel nur an Hochschulen in Deutschland bewilligen. Wenn ein Teil der Fördersumme ins Ausland gehen soll, muss das zwischen den Hochschulen geregelt werden. Ansonsten steht einer Kooperation mit Kollegen im Ausland nichts entgegen.

Ist die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben möglich?
Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben bzw. dessen Fortsetzung ist ausgeschlossen. 

Bis wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?
Über die Auswahl der Fellows entscheidet eine Jury, die mit Lehrenden und Studierenden verschiedener Fachrichtungen und Vertretern der Hochschuldidaktik besetzt ist, in der Regel im Oktober/November eines jeweiligen Jahres. Alle Antragsteller werden zeitnah über die Entscheidung informiert.

Wie lang kann der beantragte Förderzeitraum sein?
Der Förderzeitraum für ein Lehrvorhaben kann sich bei den Junior-, Senior- und Tandem-Fellowships, die vom Stifterverband und der Baden-Württemberg Stiftung gefördert werden, über mehrere Jahre erstrecken. Dies hängt von dem jeweiligen Antrag ab.

Wann kann die Förderung frühestens beginnen?
Die Förderung beginnt zum 1. Januar im Folgejahr nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Fragen zur Antragsberechtigung

Wer darf sich bewerben?
Grundsätzlich dürfen sich alle Hochschulmitglieder bewerben, die selbst lehren.

Dürfen sich Lehrbeauftragte bewerben?
Nein, ausgenommen sind aufgrund ihres besonderen Status nur Lehrbeauftragte, die an einer Musikhochschule tätig sind.

Dürfen sich Lehrkräfte für besondere Aufgaben bewerben?
Ja.

Sind auch Personen antragsberechtigt, die eine Vertretungsprofessur innehaben?
Ja.

Bin ich als Angestellte/r im nicht-wissenschaftlichen Bereich berechtigt, mich zu bewerben?
Nein.

Kann ich als (ehemaliger) Fellow erneut einen (weiteren) Antrag stellen?
Ja, das ist möglich. Es muss sich aber um ein neues Entwicklungsvorhaben handeln.

 

Kontakt

Weitere Fragen zur Ausschreibung und Förderung beantwortet:

Dominique M. Ostrop

ist Programmmanagerin im Stifterverband im Bereich '"Programm und Förderung".

T 0201 8401-162

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