Stifterverband: Beschlüsse von Meseberg sind ein wichtiger Schritt

Die Ampel-Koalition hat sich auf ihrer Klausur in Meseberg auf das "Wachstumschancengesetz" geeinigt. Damit ist auch der Weg frei für die Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage. Michael Kaschke, Präsident des Stifterverbandes, begrüßt die angekündigte Reform der Forschungsförderung für Unternehmen.

Kaschke: "Mit den Beschlüssen von Meseberg werden die forschenden Unternehmen weiter entlastet. Das ist ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche industrielle Transformation. Positiv zu bewerten ist, dass die Forschungszulage künftig nicht nur für Personalkosten gilt, sondern auch auf Sachkosten ausgeweitet wird. Auch von der geplanten Anhebung der förderfähigen Aufwendungen für Auftragsforschung von 60 auf 70 Prozent wird der Mittelstand profitieren. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf zwölf Millionen Euro ist für größere Unternehmen attraktiv und relevant. Ein wichtiger zusätzlicher und wirkungsvoller Förderanreiz für kleine und mittlere Unternehmen wäre eine Anhebung des Fördersatzes gewesen, die Vereinfachung des Beantragungsverfahrens und der Abbau administrativer Hürden."

Ergebnisse der Stifterverbands-Studie "Drei Jahre Forschungszulage: Ein erstes Fazit zur Resonanz" zeigen: Insgesamt haben sich Bekanntheit und Beantragung der Forschungszulage seit ihrer Einführung deutlich ausgeweitet. Vor allem kleinere Unternehmen, die Dienstleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie erbringen, nutzen die Forschungszulage in hohem Maße. Doch noch wird zu oft auf einen Antrag auf Forschungszulage verzichtet, da ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag besteht sowie personelle Ressourcen für eine aufwändige Beantragung fehlen. Die Wissenschaftsstatistik im Stifterverband hat die Umfrage im Rahmen der FuE-Erhebung (Berichtsjahre 2019 bis 2021) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt.

 

Pressekontakt

Peggy Groß (Foto: Damian Gorczany)

Peggy Groß

ist Pressesprecherin des Stifterverbandes.

T 030 322982-530

E-Mail senden