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Forschungs- und Innovationspolitik: Licht und Schatten im Koalitionsvertrag

20.02.2022

Ganzheitliche Forschungs- und Innovationsstrategie erforderlich – Forschungs- und Innovationspolitik in der Pflicht, Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten – Deutschland mit technologischen Rückständen – Bedarf an verstärkter interministerieller Koordination – Agenturen in Forschungs- und Innovationspolitik kein Allheilmittel – Evaluation der Förderarchitektur angeraten

Die Expertenkommission nimmt in ihrem Jahresgutachten 2022, das heute an Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger übergeben wurde, Stellung zu forschungs- und innovationspolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition. "Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag wichtige Aufgaben der Forschungs- und Innovationspolitik benannt und in den Dienst der Transformationen zu einer sozial-ökologischen Wirtschaft und Gesellschaft gestellt", so der Vorsitzende der Expertenkommission, Prof. Dr. Uwe Cantner von der Universität Jena. "Es gilt nun, hierzu eine ganzheitliche Forschungs- und Innovationsstrategie zu entwickeln, die den gesamten Innovationsprozess umfasst und insbesondere auch zeitlich aufeinander abgestimmte Förderprioritäten benennt. Diesbezüglich ist der Koalitionsvertrag noch sehr vage geblieben."

Die Expertenkommission sieht die Forschungs- und Innovationspolitik in der Pflicht, gemeinsam mit anderen Politikfeldern zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen. "Technologische Neuerungen und innovative Geschäftsmodelle sowie soziale Innovationen sind das A und O der laufenden Transformationsprozesse – wie der Energiewende, der Mobilitätswende oder der Digitalisierung. Damit verbundene Strukturveränderungen sozialverträglich zu gestalten, ist entscheidend für transformativen Erfolg", betont Uwe Cantner.

"Ohne eine starke wirtschaftliche Position Deutschlands allerdings werden sich diese Herausforderungen nicht bewältigen lassen", so Uwe Cantner weiter. Daher, so die Expertenkommission, muss sich Deutschland auch im transformativen Wandel als Innovationsstandort behaupten. Zunehmend treten neben den USA asiatische Länder als Anbieter wichtiger Zukunftstechnologien auf, allen voran China. Gerade bei den digitalen Technologien hinkt Deutschland bereits hinterher. Uwe Cantner fordert: "Die deutsche Politik muss noch aktiver werden, wenn es darum geht, technologische Rückstände aufzuholen. Bei den digitalen Technologien brauchen wir jetzt einen Booster." So etwa ist die Umsetzung der von der vorherigen Bundesregierung aufgesetzten KI-Strategie bislang eher schleppend verlaufen. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien zwar angekündigt, Investitionen in künstliche Intelligenz zu stärken, jedoch keine detaillierte Richtung vorgegeben, wie mit der KI-Strategie weiter verfahren werden soll. Die Expertenkommission mahnt an, Innovationen insbesondere in diesem wichtigen Bereich der digitalen Technologien zügig voranzutreiben.

Übergabe des EFI-Jahresgutachtens 2022 (Foto: Hans-Joachim Rickel/BMBF)
Foto: Hans-Joachim Rickel/BMBF

Übergabe des Jahresgutachtens durch die Mitglieder der Expertenkommission: Prof. Dr. Till Requate, Prof. Dr. Irene Bertschek (zugeschaltet), Prof. Dr. Katharina Hölzle (stellv. EFI-Vorsitzende), Prof. Dr. Uwe Cantner (EFI-Vorsitzender), Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, Prof. Dr. Holger Bonin und Prof. Dr. Carolin Häussler (v.li.)
 

 
Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen
 hatte sich die Expertenkommission dafür ausgesprochen, ein Digitalisierungsministerium einzurichten und es mit Strukturen und Prozessen auszustatten, die agiles Politikhandeln ermöglichen. Die Regierungsparteien haben sich jedoch gegen die Einrichtung eines Digitalministeriums entschieden. Umso mehr sieht die Expertenkommission die Bundesregierung nun gefordert, die digitalpolitischen Aktivitäten der verschiedenen Ressorts straffer als in der Vergangenheit zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Dazu müssen neben den Zuständigkeiten der verschiedenen Ressorts auch die Schnittstellen klar definiert werden und durch entsprechende ressortübergreifende Projektteams oder Taskforces eine strukturelle Verankerung erhalten.

Nicht nur in der Digitalpolitik hält es die Expertenkommission für angezeigt, die Politikmaßnahmen der verschiedenen Ressorts intensiver als bisher aufeinander abzustimmen. Beispielsweise ist auch bei der Verfolgung der ambitionierten Klimaziele eine verstärkte Koordination verschiedener Politikfelder erforderlich. "Es reicht nicht aus, die Entwicklung CO2-armer Technologien mit Hilfe von Förderprogrammen zu unterstützen, sondern es müssen auch die geeigneten Rahmenbedingungen für die Diffusion dieser Technologien geschaffen werden", erläutert Uwe Cantner. Die Expertenkommission misst hierbei der CO2-Bepreisung eine besondere Bedeutung zu. Einer zügigen Markeinführung vieler bereits marktreifer nachhaltigkeitsorientierter Innovationen, beispielsweise im Mobilitäts- und im Energiebereich, steht ein zu niedriger CO2-Preis entgegen.

Um die mit dem transformativen Wandel einhergehenden neuen Wertschöpfungspotenziale zu erschließen, sollte die Forschungs- und Innovationspolitik einen möglichst breiten Kreis von Akteuren ansprechen. Die Expertenkommission begrüßt die Absicht der Regierungsparteien, eine umfassende Start-up-Strategie zu entwickeln. Sie spricht sich dafür aus, den von der Vorgängerregierung gestarteten Zukunftsfonds um ein Modul für Impact Investing zu ergänzen, bei dem neben der Renditeerzielung auch langfristig messbare soziale, umwelt- und klimabezogene Ziele verfolgt werden. Zudem unterstützt die Expertenkommission das Vorhaben der Regierungsparteien, ein Modul speziell für Gründerinnen zu entwickeln.

Im Koalitionsvertrag erfahren Ausgründungen aus der Wissenschaft eine besondere Beachtung. Die Expertenkommission sieht es als essenziell an, die Gründungs- und Transferinfrastruktur an Hochschulen erheblich zu professionalisieren, die Prozesse zu entbürokratisieren und strukturell um Maker-Spaces und ähnliche Formate zu ergänzen.

Mit dem Ziel, anwendungsorientierte Forschung und Transfer sowie Innovationsökosysteme zu stärken, planen die Regierungsparteien die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI). Die Expertenkommission sieht die Gründung solch einer Agentur mit Skepsis. Uwe Cantner konstatiert: "Neue Agenturen sind kein Allheilmittel. Statt eine neue Institution zur Förderung des Transfers aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bestehenden Strukturen mit dem Ziel reformieren, Effizienz- und Agilitätspotenziale zu heben."

Die Expertenkommission regt abschließend an, eine Evaluation der gesamten Förderarchitektur anzustoßen. Hierzu führt Uwe Cantner aus: "Die Forschungs- und Innovationspolitik ist in den letzten Dekaden immer komplexer geworden. Es wäre deshalb sinnvoll, Redundanzen bei der Forschungs- und Innovationsförderung zu ermitteln und Förderlücken zu identifizieren."

 

Gesundheitswesen und Digitalisierung

Digitale Ignoranz birgt Risiken und Nebenwirkungen: Deutschland hinkt bei Digitalisierung des Gesundheitswesens hinterher – Große Potenziale für bessere Versorgung werden verschenkt – Nutzung von Gesundheitsdaten eröffnet Möglichkeiten für personalisierte Medizin
 

Im neuen Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das dem Bundeskanzler wenige Wochen nach Beginn der neuen Legislaturperiode überreicht wurde, hebt die EFI den erheblichen Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hervor: "Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Digitalisierung weit hinter anderen europäischen Ländern zurück. Gerade die aktuelle Coronakrise hat schonungslos aufgezeigt, dass das deutsche Gesundheitssystem massive Defizite bei der Digitalisierung aufweist", so Prof. Dr. Irene Bertschek, Forschungsbereichsleiterin am ZEW in Mannheim und Mitglied der Expertenkommission. Sie verweist auf die großen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale, die mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens verbunden sind: "Unsere Analyse zeigt, dass digitale Technologien die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern können. Zudem eröffnet die zunehmende Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten in Verbindung mit modernen digitalen Analyseverfahren neue und weitreichende Möglichkeiten für eine stärker personalisierte Diagnostik und Therapie."

Diese hohen Potenziale werden in Deutschland bisher allerdings verschenkt. So stellt die Expertenkommission fest, dass die Struktur des Gesundheitssystems in Deutschland ein zentrales Hemmnis für die Digitalisierung darstellt. "Die Vielzahl von Akteuren mit verteilten Verantwortlichkeiten behindert die Digitalisierung im Gesundheitswesen ungemein", so Prof. Dr. Uwe Cantner von der Universität Jena und Vorsitzender der Expertenkommission. Zudem erschwert die bisher noch geringe Akzeptanz bei Leistungserbringern die flächendeckende Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen. "Bei Gesundheitsdaten besteht, mehr als in anderen Bereichen, ein Spannungsverhältnis zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz auf der einen und den Potenzialen der Datennutzung auf der anderen Seite", so Uwe Cantner. "Innovationen im Bereich der personalisierten Medizin und weitreichende Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung werden so ausgebremst."
 

Empfehlungen der EFI an die Bundesregierung

  • Digitalisierungsstrategie entwickeln und rasch umsetzen
    Aufgrund der angeführten Hemmnisse empfiehlt die Expertenkommission der Bundesregierung, eine "Digitalisierungsstrategie rasch zu entwickeln und umzusetzen und dabei alle relevanten Akteursgruppen des Gesundheitswesens einzubeziehen", betont Irene Bertschek. "Um die Interoperabilität zwischen IT-Systemen zu gewährleisten, muss folglich insbesondere der Etablierung interoperabler Standards im Rahmen der Strategie ausreichend Raum gegeben werden."
     
  • Innovationspotenziale von Gesundheitsdaten ausschöpfen
    Vor dem Hintergrund der bestehenden Hemmnisse bei der Weitergabe und Nutzung von Gesundheitsdaten "befürwortet die Expertenkommission ausdrücklich das im Koalitionsvertrag angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung von Gesundheitsdaten", so Irene Bertschek. Dabei ist die DSGVO-konforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler so zu gestalten, dass der administrative Aufwand für diese möglichst gering ist. "Um die mit den Daten aus der elektronischen Patientenakte verbundenen Potenziale – wie zum Beispiel passgenaue Diagnosen – ausschöpfen zu können, sollte die Möglichkeit der Freigabe der Daten, insbesondere für Forschungszwecke, möglichst niederschwellig ausgestaltet werden", so Uwe Cantner.
     
  • Nutzung von Telemedizin und digitalen Gesundheitsanwendungen voranbringen
    Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen können die Gesundheitsversorgung verbessern. Damit die Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt werden, sind nach Ansicht der Expertenkommission ausreichende finanzielle Anreize für die Leistungserbringer erforderlich. So spricht sich Uwe Cantner dafür aus, "telemedizinische Leistungen in der Einführungsphase mit denselben Honoraren wie vergleichbare konventionell erbrachte Leistungen zu vergüten". Um die Akzeptanz von digitalen Gesundheitsanwendungen und Telemedizin zu erhöhen, sollte besser über Funktionsweise, Handhabung und Mehrwert dieser Anwendungen informiert werden.
     
  • Bessere Rahmenbedingungen für die Digitalisierung schaffen
    Zu guter Letzt verweist Irene Bertschek auf das grundsätzliche Problem allgemeiner Digitalisierungshemmnisse, die auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens behindern: "Hierzu zählen eine unzureichend ausgebaute digitale Infrastruktur, sowie mangelnde digitale Kompetenzen der Beschäftigten." Die Expertenkommission mahnt deshalb einen raschen Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Modernisierung der Ausbildung in den Gesundheitsberufen an. Dies kann die digitale Transformation im Gesundheitswesen maßgeblich unterstützen.

Alternative Antriebe und autonomes Fahren

Autofahren auf dem Weg zur Nachhaltigkeit? Batterieelektrische Fahrzeuge ökologisch wirksamste und wirtschaftlichste Option – Deutschland bei alternativen Antrieben sowie automatisiertem Fahren vorne und USA bei autonomem Fahren – Geringe Nutzung von Sharing-Diensten in Deutschland
 

Das neue Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das heute an Bundeskanzler Olaf Scholz überreicht wurde, widmet sich unter anderem der Frage, wie der motorisierte Individualverkehr zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen kann.

Gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor kontinuierlich zu reduzieren und bis 2045 auf null zu bringen. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist hierbei der motorisierte Individualverkehr, auf den immerhin rund 70 Prozent der zurückgelegten Personenkilometer entfallen. "Um die Treibhausgasemissionen bis 2045 auf null zu bringen, ist beim motorisierten Individualverkehr auf absehbare Zeit der batteriebetriebene Pkw das Mittel der Wahl. Alternativen wie Brennstoffzellenfahrzeuge oder Fahrzeuge, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden, benötigen noch weitere Entwicklung und kommen in diesem Segment bis vorerst nicht in Betracht", erklärt Prof. Dr. Till Requate von der Universität Kiel und Mitglied der Expertenkommission. Innovationen im Bereich der Digitalisierung und beim automatisierten Fahren sowie im Carsharing und Ridepooling haben ebenso Potenziale, die gilt es aber erst noch zu entwickeln.
 

Batterieelektrischer Pkw ökologisch wirksamste und wirtschaftlichste Option
Die EFI kommt in ihrem Jahresgutachten zu dem Ergebnis, dass batteriebetriebene Fahrzeuge beim motorisierten Individualverkehr nicht nur die ökologisch wirksamste, sondern auch die volkswirtschaftlich sinnvollste Option zur Einsparung von Treibhausgasen sind. "Um batteriebetriebenen Fahrzeugen zum entscheidenden Durchbruch zu verhelfen, bedarf es flankierender politischer Maßnahmen", so Prof. Dr. Holger Bonin von der Universität Kassel und Mitglied der Expertenkommission. Dazu gehört es nach Auffassung der Expertenkommission, die CO2-Preise erheblich zu erhöhen und gleichzeitig die Stromsteuer sowie die EEG-Umlage zu senken oder gar abzuschaffen. "Nur so kann es gelingen, umweltfreundliche Fahrzeuge in puncto Nutzungskosten attraktiver als Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor zu machen, ohne die Gesamtkostenbelastung für die Autofahrerinnen und Autofahrer dramatisch zu erhöhen", betont Till Requate. "Bei Brennstoffzellenfahrzeugen und Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen angetrieben werden, würde eine solche Rechnung mittelfristig nicht aufgehen – selbst bei einem verursachungsgerechten CO2-Preis von ca. 215 Euro/t und weiteren technologischen Verbesserungen", so Prof. Dr. Uwe Cantner von der Universität Jena und Vorsitzender der Expertenkommission.

Um die Marktdurchdringung mit batteriebetriebenen Fahrzeugen zu forcieren, empfiehlt die Expertenkommission zudem, dass die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter fördert und sich für transparente Preisstrukturen an den Ladesäulen stark macht.

Das Kaufprämiensystem für alternative Antriebsarten sollte nach Auffassung der Expertenkommission wie geplant bis 2025 auslaufen. Durch eine Erhöhung der CO2-Bepreisung können stärkere Kaufanreize gesetzt werden. "Plug-in-Hybride sollten umgehend von Kaufprämien ausgeschlossen werden", fordert Till Requate, "da sie in den Umweltbilanzen deutlich schlechter abschneiden als batterieelektrische Fahrzeuge."
 

Deutschland bei alternativen Antrieben sowie automatisiertem Fahren vorne und USA bei autonomem Fahren
Im internationalen Vergleich ist die deutsche Automobilindustrie bei der Forschung und Entwicklung zu alternativen Antriebstechnologien gut aufgestellt, wie das Jahresgutachten der EFI zeigt. So führt Deutschland das Feld bei den Patentanmeldungen gemeinsam mit Japan an. Die Marktdurchdringung von alternativen Antrieben nimmt in Deutschland zwar zu, aber vom Spitzenreiter Norwegen ist man hier noch sehr weit entfernt.

Stark steht Deutschland bei Patentanmeldungen im zukunftsträchtigen Bereich der Assistenztechnologien da. Dagegen haben sich beim autonomen Fahren, also dem Fahren ohne fahrzeugführende Person, die USA dank einer hochdynamischen Entwicklung weit von Deutschland abgesetzt. "Autonomes Fahren hat das Potenzial, sowohl auf der Fahrzeugebene als auch bei der Bündelung von Verkehren zur Verringerung von Emissionen beizutragen", erklärt Holger Bonin für die Expertenkommission.
 

Geringe Nutzung von Sharing-Diensten in Deutschland
"Nach allen vorliegenden Zahlen ist in Deutschland der Wunsch, einen eigenen Pkw zu besitzen, unvermindert sehr stark", stellt Till Requate fest. Trotzdem könnte eine geteilte Nutzung von Fahrzeugen und Fahrdienstleistungen, etwa durch Carsharing und gebündelten Bedarfsverkehr (Ridepooling), zu einer Mobilitätswende beitragen. In deutschen Großstädten existiert schon ein recht großes Angebot an Carsharing, das derzeit aber nur von sehr wenigen Personen regelmäßig genutzt wird. Ridepooling ist noch weniger verbreitet. Selbst durch Anpassungen bei politisch gestaltbaren Faktoren wie dem CO2-Preis, der Kraftstoffsteuer oder Park- und Mautgebühren werden nur wenige zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer für Ridepooling und Carsharing gewonnen werden können, so das Jahresgutachten. "Es wird auf absehbare Zeit nicht gelingen, mit Carsharing und Ridepooling das eigene Auto zu ersetzen", fasst Till Requate zusammen. Dabei könnte insbesondere Ridepooling im ländlichen Raum durch neu entwickelte Technologien wie autonomes Fahren zu positiven Umwelteffekten führen. "Wenn die Politik Ridepooling-Angebote attraktiver machen will, muss sie aber Beschränkungen im Personenbeförderungsgesetz beseitigen", so Holger Bonin.

Innovative Geschäftsmodelle, neue Produkte und neue Dienste

Potenziale digitaler B2B-Plattformen besser nutzen: Hohe Innovations- und Wertschöpfungspotenziale digitaler B2B-Plattformen – Datenschutz, IT-Sicherheit sowie mangelndes Vertrauen als zentrale Entwicklungshemmnisse – Zügige Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen sowie gezielte Impulse der öffentlichen Hand notwendig
 

Das neue Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das dem Bundeskanzler wenige Wochen nach Beginn der neuen Legislaturperiode übergeben wurde, beschäftigt sich unter anderem mit digitalen Plattformen von Unternehmen für Unternehmen, sogenannten Business-to-Business-(B2B-)Plattformen.

Hohe Innovations- und Wertschöpfungspotenziale digitaler B2B-Plattformen
Weitläufig bekannt sind die großen US-amerikanischen Plattformunternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta (Facebook) und Microsoft, die hinsichtlich ihres Börsenwerts zu den wertvollsten Unternehmen der Welt zählen. Diese Big-Tech-Firmen koordinieren vor allem Interaktionen zwischen anbietenden Unternehmen und Konsumentinnen bzw. Konsumenten auf digitalen Plattformen, sogenannten Business-to-Consumer-(B2C-)Plattformen. Dabei entwickeln sie, nicht zuletzt auf Basis der auf ihren Plattformen entstehenden Daten, innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, verändern Wertschöpfungsketten und erlangen dominante Marktpositionen. Neben diesen im B2C-Bereich aktiven Plattformunternehmen gibt es reine B2B-Plattformen, die sich in der Regel auf spezifische Branchen oder Anwendungen fokussieren. "Auch B2B-Plattformen verändern Wertschöpfungsketten, schaffen neue Geschäftsmodelle und generieren neue Produkte und Dienste. Unternehmen, die digitale B2B-Plattformen nutzen, sehen viele Vorteile für die eigene Innovationsaktivität, beispielsweise durch einen vereinfachten Zugang zu Daten oder die Einbindung von externen Partnern in den Innovationsprozess", betont Prof. Dr. Katharina Hölzle vom Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam und stellvertretende Vorsitzende der Expertenkommission.

Das Wertschöpfungspotenzial durch die Nutzung von B2B-Plattformen im Allgemeinen und durch die Nutzung datenbasierter Plattformen im industriellen Bereich im Besonderen schätzt die Expertenkommission als hoch ein. "Das Wertschöpfungspotenzial von B2B-Plattformen basiert auf dem hohen branchenspezifischen Wissen und dem Innovationspotenzial, das sich durch den Zugang zu umfangreichen Produktions- und Maschinendaten deutscher Unternehmen ergibt", erläutert Katharina Hölzle. Schätzungen zufolge ist im Zeitraum von 2018 bis 2024 mit einer Verdopplung des Beitrags digitaler B2B-Plattformen zur Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes zu rechnen. Diese enormen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale gilt es nach Ansicht der Expertenkommission rasch zu heben, doch stehen dem einige Hemmnisse entgegen.

Datenschutz, IT-Sicherheit sowie mangelndes Vertrauen als zentrale Entwicklungshemmnisse
"Viele Unternehmen haben bei der Nutzung von B2B-Plattformen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit und fürchten den Abfluss von innovations- und wettbewerbsrelevantem Wissen", erklärt Prof. Dr. Irene Bertschek, Forschungsbereichsleiterin am ZEW Mannheim und Mitglied der Expertenkommission. Um diesem Problem zu begegnen, schlägt die Expertenkommission vor, die Rahmenbedingungen für Datenintermediäre, also für neutrale Datenmittler und Datentreuhänder, zu verbessern.

Weitere Hemmnisse stellen mangelndes wechselseitiges Vertrauen zwischen den über die Plattform vernetzten Unternehmen sowie die Befürchtung vor einseitigen Abhängigkeiten dar. Gemeinsam betriebene B2B-Plattformen, bei denen Unternehmen Plattformbetreiber und Plattformnutzer zugleich sind, können hier Abhilfe schaffen. Diesbezügliche Gründungen gilt es zu fördern.

Zügige Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen sowie gezielte Impulse der öffentlichen Hand notwendig
Um günstige Bedingungen für die Entwicklung von B2B-Plattformen in der deutschen und europäischen Wirtschaft zu schaffen, sind Anpassungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen sowie gezielte Impulse der öffentlichen Hand notwendig. Hierzu zählt neben einer EU-weit einheitlichen Plattformregulierung auch der Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur. GAIA-X kann hierbei eine wichtige Rolle einnehmen und ist daher konsequent umzusetzen.
Insgesamt ist nun schnell zu handeln, "um einen Abfluss der Wertschöpfung deutscher Unternehmen an die etablierten B2C-Plattformen aus den USA und China, die zunehmend auch in den B2B-Bereich vordringen, zu vermeiden", fordert Irene Bertschek.

Schlüsseltechnologien in Deutschland und der EU

Schlüssel zu ökonomischer Stärke: Deutschland und EU drohen bei digitaler Technologie den Anschluss zu verlieren – Rasanter Aufstieg Chinas – Voraussetzungen für die strategische Förderung von Schlüsseltechnologien schaffen – Industriepolitische Maßnahmen angebracht
 

Das Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), das heute Bundeskanzler Scholz übergeben wurde, nimmt die Stärken und Schwächen Deutschlands bei Schlüsseltechnologien in den Blick und mahnt dringenden politischen Handlungsbedarf an.

"Schlüsseltechnologien", so Prof. Dr. Uwe Cantner von der Universität Jena und Vorsitzender der Expertenkommission, "nehmen eine Schlüsselrolle bei der technologischen und ökonomischen Entwicklung eines Landes ein, da sie zur Entstehung neuer dynamischer Märkte beitragen und essenziell für die innovative Weiterentwicklung und Anwendung vieler anderer Technologien sind." Ein klassisches Beispiel sind Steuerungschips, die für moderne, digitale Produktionsverfahren und Smart-Home-Anwendungen ebenso unersetzlich sind wie für die Bereitstellung und Weiterentwicklung neuer Energie- und Mobilitätskonzepte.

Neben diesen etablierten Schlüsseltechnologien existieren aber auch junge Technologien wie die künstliche Intelligenz (KI), deren wirtschaftliches Potenzial sich erst in Zukunft entfalten wird. "Der Markt für künstliche Intelligenz ist aktuell noch vergleichsweise klein. Prognosen gehen aber davon aus, dass der KI-Markt bereits im Jahr 2024 die 500-Milliarden-US-Dollar-Marke überschreiten wird. Da steckt eine Menge Dynamik drin", so Uwe Cantner. "Es stellt sich darum nicht nur die drängende Frage, wie Deutschland hinsichtlich aktueller Schlüsseltechnologien aufgestellt ist, sondern auch, welche Technologien das Potenzial haben, die Schlüsseltechnologien von morgen zu werden."
 

Deutschland schwach bei digitalen Technologien – Rasanter Aufstieg Chinas
Die Expertenkommission hat daher 13 Einzeltechnologien untersucht, die sich vier übergeordneten Bereichen von Schlüsseltechnologien zuordnen lassen: Produktion, Material, Bio- und Lebenswissenschaften sowie digitale Technologien. Anhand der Auswertung von wissenschaftlichen Publikationen, Patentanmeldungen, Handelsstatistiken und der internationalen Standardsetzung ergibt sich folgendes Bild: "Deutschland hat durchaus Stärken in den Produktionstechnologien sowie den Bio- und Lebenswissenschaften", erklärt Prof. Dr. Carolin Häussler von der Universität Passau und Mitglied der Expertenkommission. Als "ernsthaft kritisch" bewertet die EFI laut Carolin Häussler allerdings, dass "Deutschland im Bereich der digitalen Technologien deutliche Schwächen zeigt, wie auch die gesamte EU". Damit riskiert Deutschland mit seinen europäischen Partnern nicht nur den Anschluss an einen ökonomisch immer bedeutsamer werdenden Technologiebereich zu verlieren, sondern gefährdet auch seine bestehenden Stärken in anderen Schlüsseltechnologiebereichen wie beispielsweise den Produktionstechnologien sowie den Bio- und Lebenswissenschaften. "Die Ausstrahlwirkung der digitalen Technologien in die anderen Schlüsseltechnologien ist enorm. Hier Schwächen zu haben bedeutet, unsere Stärken zu riskieren", warnt Carolin Häussler.

In starkem Kontrast zur Schwäche Deutschlands und Europas bei digitalen Technologien steht die ausgewiesene Stärke Chinas. Besonders beeindruckend ist die Dynamik, mit der sich China in den letzten 20 Jahren – quasi aus dem Nichts heraus – eine Spitzenposition in der Forschung, Anwendung und beim Handel mit fast allen Schlüsseltechnologien erarbeitet hat. Für Deutschland ist China heute der wichtigste Lieferant von digitalen Technologien sowie Produktions- und Materialtechnologien. Die Abhängigkeit von chinesischen Importen macht der Expertenkommission Sorge. "Internationale Arbeitsteilung und Außenhandel sind ja grundsätzlich vorteilhaft, und nicht jede Volkswirtschaft muss alles selbst herstellen. Doch können Schieflagen auftreten. In Anbetracht des wachsenden systemischen Konkurrenzverhältnisses zwischen der westlichen Welt und China etwa wächst das Risiko, dass wir künftig auf wichtige Technologien nicht mehr verlässlich zugreifen können", gibt Carolin Häussler zu bedenken. Daher sieht die EFI "dringenden Handlungsbedarf: Die Themen Schlüsseltechnologien und technologische Souveränität gehören oben auf die politische Agenda!"
 

Voraussetzungen für strategische Förderung von Schlüsseltechnologien schaffen
Da die strategische Förderung von Schlüsseltechnologien in Deutschland – anders als in China und den USA – erst am Anfang steht, empfiehlt die EFI ein regelmäßiges und systematisches Erfassen von etablierten und potenziellen Schlüsseltechnologien. Ein unabhängiges Beratungsgremium sollte auf Grundlage dieses Monitorings ein kontinuierlich aktualisiertes Technologie-Portfolio erstellen und die Bundesregierung zum Umgang mit diesen Schlüsseltechnologien beraten.
 

Förderung europäisch denken und insbesondere auch Anwendungen fördern
Die Bundesregierung sollte bei ihrer Förderung von Schlüsseltechnologien starke Akzente bei der Grundlagen- und angewandten Forschung sowie beim Aufbau entsprechender Kompetenzen durch das Bildungssystem setzen. Neben diesen Maßnahmen im vormarktlichen Bereich sind direkte staatliche Eingriffe in den Markt kein Tabu mehr. "Das Welthandelssystem hat sich in den letzten Jahren verändert, das Ideal gleicher Wettbewerbsbedingungen ist unter Druck geraten und kritische Abhängigkeiten, mit allen Konsequenzen für die technologische Souveränität, werden zur realen Gefahr. Daher sind zur Förderung potenzieller Schlüsseltechnologien industriepolitische Maßnahmen durchaus angebracht", so Uwe Cantner, "sofern sie einen anstoßenden, katalytischen Charakter haben, das heißt, nach einiger Zeit auch wieder zurückgenommen werden". Dabei muss die Förderung unbedingt europäisch organisiert werden, denn, so betont Uwe Cantner, "eine starke Position an der weltweiten Spitze ist für Deutschland nur im Verbund mit den übrigen EU-Ländern möglich."
 

Engagement in Standardisierungskomitees stärken
Ein wichtiger Aspekt bei der Kommerzialisierung von Schlüsseltechnologien ist die Normung und Standardisierung. Da das deutsche Engagement in den dafür zuständigen internationalen Organisationen gering ist, sollten dringend Anreize für die Unternehmen gesetzt und Kosten bezuschusst werden. "Es ist wichtig, dass deutsche und europäische Interessen beim Aushandeln zukünftiger Normen und Standards vertreten sind", betont Carolin Häussler, denn "ansonsten werden die Weichen von anderen Regionen in der Welt gestellt".

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in Berlin leistet seit 2008 wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik. Die EFI-Geschäftsstelle ist bei der Wissenschaftsstatistik  im Stifterverband angesiedelt.

Kontakt

Dr. Petra Meurer

Dr. Petra Meurer

ist stellvertretende Leiterin der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation.

T 030 322982-561

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