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Umsetzungsstau in der Innovations­politik: Steuerliche FuE-Förderung dort, wo sie am meisten nützt!

27.02.2019

Überwiegende Anzahl der OECD-Staaten bietet Firmen indirekte steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (FuE), Deutschland jedoch noch nicht – Wirksamkeit der steuerlichen Forschungsförderung wissenschaftlich breit belegt – Wirkung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) am stärksten, da diese besonders von Finanzierungsrestriktionen betroffen sind

Anlässlich der Übergabe des Jahresgutachtens 2019 an Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) die Bundesregierung dazu auf, ihren Ankündigungen, eine steuerliche FuE-Förderung insbesondere für KMU einzuführen, nun Taten folgen zu lassen.

"Deutschland sollte Forschung und Entwicklung in KMU steuerlich fördern und hier zu den meisten anderen Industriestaaten aufschließen", so der Vorsitzende der Expertenkommission, Dietmar Harhoff vom Max-Plack-Institut für Innovation und Wettbewerb. "Aufgrund der international vorliegenden wissenschaftlichen Nachweise zu den positiven Effekten dieser Förderung ist das ein Muss und ergänzt die bestehenden und bewährten direkten Projektfördermaßnahmen."

Die EFI plädiert dafür, die steuerliche FuE-Förderung zunächst nur für KMU (bis 249 Beschäftigte) einzuführen, weil gerade diese nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen "in besonderem Maße von Finanzierungsproblemen betroffen sind und zudem stark auf steuerliche Förderung reagieren". Erst nach Vorliegen von Erfahrungen mit dieser Förderung sollte dann eine stufenweise Ausweitung auf große Unternehmen geprüft werden.

Übergabe des EFI-Jahresgutachtens an die Bundeskanzlerin 2019 (Foto: David Ausserhofer)
Foto: David Ausserhofer
Übergabe des EFI-Jahresgutachtens 2019 an Bundeskanzlerin Angela Merkel

 
Die Expertenkommission spricht sich dafür aus,
die steuerliche FuE-Förderung als Steuergutschrift auf die FuE-Personalaufwendungen auszugestalten, die mit der Lohnsteuer verrechnet wird. Diese Variante entfaltet eine besonders schnelle Liquiditätswirkung. Alternativ hierzu wäre auch eine Steuergutschrift im Rahmen der Ertragsbesteuerung der Unternehmen möglich, die sich aus der Höhe der FuE-Aufwendungen berechnen würde. Im letztgenannten Fall sollte eine Umwandlung der Steuergutschrift in eine Direktauszahlung erfolgen, wenn das Unternehmen keine Steuerschuld aufweist.

Bezüglich der Kosten für diese indirekte steuerliche Förderung weist der Vorsitzende der Experten-kommission erneut darauf hin, dass "die vorliegenden Studien zeigen, dass jedem Euro Steuermindereinnahmen im Mittel zusätzlich mobilisierte private FuE-Aufwendungen von 1,33 Euro als positive Wirkungen gegenüberstehen". Mittelfristig, so die Expertenkommission, dürften zudem Steuermehreinnahmen zu erwarten sein, die die Steuermindereinnahmen überkompensieren.

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in Berlin leistet seit über zehn Jahren wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik.

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zum EFI-Jahresgutachten 2019:

Pressekontakt

Dr. Helge Dauchert (Foto: Damian Gorczany)

Dr. Helge Dauchert

ist Leiter der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation.

T 030 322982-562

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