
Forschungskooperationen fördern
Was ein Forschungsdatengesetz leisten muss, um Rechtssicherheit bei Datenkooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der 21. Legislaturperiode zu ermöglichen


In einem im Juli 2025 veröffentlichten Aufruf fordern Vertreterinnen und Vertreter von Stifterverband, BDI und Fraunhofer-Gesellschaft die neue Bundesregierung zusammen auf, das im Koalitionsvertrag angekündigte Forschungsdatengesetz zügig umzusetzen. Ziel ist es, die gemeinsame Nutzung von Forschungsdaten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft einfacher, schneller und rechtssicher zu gestalten.
Der Gesetzgeber müsse jetzt handeln. Der gemeinsame Appell aus Wissenschaft und Wirtschaft betont ganz klar: Ein wirksames Forschungsdatengesetz stärkt nicht nur die Forschung, sondern auch die digitale Souveränität und Innovationskraft Deutschlands.
Kernforderungen
- Erfolgreiche Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sind wichtig für den Forschungsstandort Deutschland und stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz von KI. Die bessere Auffindbarkeit, Nutzung und Verknüpfung öffentlicher Daten für Forschungszwecke und die weitere Erleichterung von Forschungskooperationen sollten im Rahmen eines nationalen Forschungsdatengesetzes in der neuen Legislaturperiode im Zentrum stehen.
- Ein Forschungsdatengesetz muss dabei auch bedarfsgerechte Rahmenbedingungen unterstützen, um Kooperationen zielgerichtet zu fördern und datenschutzrechtliche Erleichterungen zu erwirken.
- Daneben sollten praxistaugliche Mustervertragsbedingungen zum Austausch von Daten für Forschungszwecke sowie zur Verwertung von Forschungsergebnissen bereitgestellt werden, um öffentliche und private Forschungseinrichtungen bei den oftmals aufwändigen Vertragsgestaltungen zu unterstützen und die Zusammenarbeit rechtssicher zu gestalten.
Hintergrund: Chancen und Herausforderungen von Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
Die unterzeichnenden Organisationen empfehlen die zügige Verabschiedung des Forschungsdatengesetzes, damit das freiwillige Teilen von Daten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Praxis intensiviert wird. Der Umfang von Daten für Forschungszwecke nimmt rasant zu, und es existieren zahlreiche Weiterverwendungspotenziale der in Forschungskooperation erzeugten Daten über wissenschaftliche Kreise und sektorenbezogene Verwertung hinaus. In der Nutzung dieser Daten liegt sowohl für die öffentliche als auch die private Forschung das Potenzial, datengetriebene Innovation in Industrie und Wissenschaft zu ermöglichen und somit die digitale und grüne Transformation zu realisieren. Darüber hinaus erkennen Wirtschaft und Wissenschaft den Mehrwert von freiwilligen Datenkooperationen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass das notwendige Vertrauen und Verständnis zwischen den Akteuren sichergestellt werden kann.
Die unterzeichnenden Organisationen unterstützen dieses Ziel und sprechen sich dafür aus, das freiwillige Teilen von Daten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Praxis zu intensivieren und gemeinsame Modelle, Infrastrukturen und digitale Lösungen zu entwickeln, um eine evidenzbasierte Forschung und damit für die Analyse zentraler Fragestellungen, die Vorhersage zukünftiger Entwicklungen oder die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, zu gewährleisten. Der Einsatz von Technologien wie der Daten-Synthetisierung kann Daten höchster Sensibilität verfügbar machen und ist auch aus ökonomischer Perspektive vorteilhaft.
In der 21. Legislaturperiode sollte die neue Bundesregierung deshalb erneut das im Koalitionsvertrag 2021 verankerte Forschungsdatengesetz auf Basis der in der vergangenen Legislatur geleisteten Vorarbeiten aufgreifen, um auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Forschungsdatenkooperationen zu verbessern. Neben datenschutzrechtlichen Erleichterungen (Nutzung von datenschutzrechtlichen Öffnungsklauseln, Harmonisierung von Datenschutzaufsichten) und einer rechtssicheren Definition von "Forschungsdaten" kann durch ein zu gründendes Deutsches Zentrum für Mikrodaten beim Statistischen Bundesamt eine zentrale Datenverarbeitungs- und Servicestelle für die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken geschaffen und die Auffindbarkeit von öffentlichen Daten für Forschungszwecke durch entsprechende Metadatenkataloge erleichtert werden, die für die private Forschung fakultativ auszugestalten sind. Dabei sollten fortlaufend die Aktivitäten der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NfDI), die bereits an der Erstellung von Datenstandardisierungen beteiligt ist, sowie erprobte Modelle zur Metadatenerhebung und Technologie von Metadatenkataloge einbezogen und weiterentwickelt werden, um das Ziel eines übergreifenden interoperablen Forschungsdatenmanagements insbesondere auf technischer Ebene weiter zu verfolgen und ressourceneffizient vorzugehen. Dabei ist auf die Kompatibilität mit europäischen und internationalen Standards zu achten, beispielsweise der European Open Science Cloud. Eine optimierte Vernetzung und Nutzung von Metadaten würde sowohl die Effizienz der Verwaltung verbessern als auch die Forschungslandschaft in Deutschland stärken. Dabei ist stets auf eine enge Anbindungsfähigkeit an bestehende und künftige nationale und europäische Datenraumprojekte unter Berücksichtigung der FAIR-Prinzipien zu achten. Gleiches gilt für die Lösungsfähigkeit von KI, deren Einsatz die Aufwände bei der Datenbereitstellung und Datennutzung deutlich reduzieren können.
Die Aufbereitung und Bereitstellung effizient genutzter und qualitativ hochwertiger Daten stellt eine erhebliche Investition für öffentliche und private Forschungseinrichtungen dar. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen und die vertragliche Einigung zu beschleunigen. Die Einführung von entsprechenden dispositiven Musterverträgen kann hier ein wesentlicher Baustein sein.
Kontakt

Dr. Svetoslava Antonova-Baumann
ist Teamleiterin im Fokusthema "Forschung
und Innovation systemisch gestalten"
T 030 322982-575