Fellowships für Innovationen in der digitalen Lehre Baden-Württemberg

 
Fellowships für Lehrinnovationen und Unterstützungsangebote in der digitalen Hochschullehre (bwDigiFellows II): Gemeinsames Programm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und des Stifterverbandes

 

Ausschreibung 2024

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und der Stifterverband fördern Tandem-Fellowships in folgenden Kategorien:

  • Lehr-Fellowships zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung von transfer- und zukunftsfähigen digitalen Lehr- und Prüfungsformaten (zum Beispiel angereicherte Präsenzlehre, Blended Learning, E-Prüfungen, Einsatz von KI) sowie von transfer- und zukunftsfähigen Dialogformaten zum Austausch über digitale Lehr- und Prüfungsformate
  • Support-Fellowships zur Entwicklung, Weiterentwicklung und Implementierung von integrierten Unterstützungsangeboten (zum Beispiel in den Handlungsfeldern Qualität der digitalen Lehre und Mediendidaktik, Barrierefreiheit, Förderung digitaler Kompetenzen von Lehrenden, kooperative Entwicklung von OER und Bereitstellung von Lehr-Lern-Anwendungen oder Konzepterstellung zur Anpassung von Lernräumen bzw. technischer Infrastruktur) sowie zur Organisation von transfer- und zukunftsfähigen Dialogformaten zur strategischen Digitalisierung der Lehre in der Hochschule

Die Fellows müssen an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg tätig/immatrikuliert sein.

 
Ziel des Programms ist es, ...

  • Anreize für die (Weiter-) Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate bzw. für die (Weiter-) Entwicklung und Implementierung von integrierten Unterstützungsangeboten und transfer- und zukunftsfähigen Dialogformaten zur digitalen Hochschullehre zu schaffen;
  • den Austausch über digitale Hochschullehre und Unterstützungsstrukturen und die Verbreitung der entwickelten Projekte durch eine Vernetzung der Fellows zu befördern;
  • zum Transfer innovativer Konzepte durch die Bereitstellung freier Lernmaterialien im Zentralen OER-Repositorium der Hochschulen in Baden-Württemberg (ZOERR) beizutragen sowie durch die Veröffentlichung der Lehr- und Supportkonzepte als Good Practice.

Bei den Tandem-Fellowships handelt es sich um eine individuelle, personengebundene Förderung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der Entwicklungsvorhaben verschafft. Bei den Tandem-Fellowships teilen sich zwei Personen die Förderung. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben ist ebenso ausgeschlossen wie die Vergabe mehrerer Fellowships an dieselbe Person. Eine Bewerbung von Fellows aus dem Vorgängerprogramm bwDigiFellows I ist ausgeschlossen.

Es wird angestrebt, dass das Fellowship dazu beiträgt, eine dauerhafte fächernahe und/oder fächerübergreifende Diskussion über die Verstetigung der digitalen Hochschullehre über die dafür notwendigen Unterstützungsangebote anzuregen. Dabei wird erwartet, dass die Hochschule die Fellows aktiv unterstützt (zum Beispiel durch Freistellung für die zwei Fellow-Treffen und die Lehr-/Lern-Konferenz).

Die Projektförderung soll am 1. September 2024 beginnen. Der Förderzeitraum der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderten Fellowships bestimmt sich individuell nach dem Arbeitsplan des Projektes und endet spätestens zum 30. November 2025.

Leistungen und Programmbegleitung

Insgesamt stehen für das Programm 900.000 Euro zur Verfügung. Ein Tandem-Fellowship ist mit bis zu 50.000 Euro dotiert.

Die Fördermittel sind zweckgebunden. Sie können für projektbezogene Personal- und Sachausgaben verwendet werden wie beispielsweise für …

  • die Unterstützung durch studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte, 
  • Sachkosten, etwa die Anschaffung zusätzlicher Lehrmittel, Programmier-, Druck- und Reisekosten. Nicht förderfähig sind Investitionen und Gemeinkosten. 

Bemessungsgrundlage für die Personalkosten sind die entsprechenden Personalmittelsätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft für 2024. Hinsichtlich studentischer/wissenschaftlicher Hilfskräfte wird auf das Rundschreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 18. März 2024, Az.: MWK13-0384.1-3/9/1, verwiesen.

Das Fellowship umfasst neben der finanziellen Förderung folgende Programmbestandteile:

  • ein zweitägiges Fellow-Treffen, voraussichtlich im November 2024,
  • ein halbtägiges Online Fellow-Treffen, voraussichtlich im Mai/Juni 2025,
  • ein eintägiges Fellow-Treffen mit anschließender eintägiger Lehr-/Lern-Konferenz voraussichtlich im Oktober 2025, bei der die Projektvorhaben öffentlich vorgestellt werden. Die Konferenz soll Impulse für den Transfer an anderen Hochschulen geben und den Diskurs zu digitaler Hochschullehre und Unterstützungsstrukturen fördern. Von den Fellows wird eine zeitliche und inhaltliche Mitwirkung an dieser Konferenz erwartet.

Die Teilnahme an den Treffen und der Konferenz ist während des Förderzeitraums verbindlich. An den Fellow-Treffen sind ausschließlich die Fellows teilnahmeberechtigt. DDie Reisekosten der im Rahmen von bwDigiFellows II geförderten Fellows für die Teilnahme an diesen Programmbestandteilen werden über den Stifterverband abgerechnet.

 

Details zur Antragstellung

Anträge können ausschließlich über die Hochschulleitung eingereicht werden. Mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig.

Bewerbungen sind für folgende Fellowships möglich:

  • Lehr-Fellowship: Ein Tandem bestehend aus einer Lehrperson zum Beispiel mit
    ●  einer weiteren Lehrperson eines anderen Studienfachs,
    ●  einer weiteren Lehrperson einer anderen Hochschule,
    ●  einer/einem Angehörigen einer zentralen Einrichtung der eigenen oder einer anderen Hochschule, die sich mit Themen der digitalen Lehre befasst
    ●  einer/einem Studierenden.
     
  • Support-Fellowship: Ein Tandem bestehend aus einer/einem Angehörigen einer zentralen Einrichtung der Hochschulen, die sich mit Themen der digitalen Lehre befasst, wie zum Beispiel
    ●  E-Learning Service-Einrichtungen,
    ●  Mediendidaktische Support-Einrichtungen,
    ●  Rechenzentren,
    zusammen mit
    ●  einer Lehrperson oder
    ●  einer/einem Studierenden.

Bewerben können sich Tandems, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg tätig/immatrikuliert sind; ausgenommen sind Lehrbeauftragte.

Die aus den Vorhaben gewonnenen Erfahrungen und Konzepte sollen von den Fellows in Form eines kurzen schriftlichen Ergebnisberichtes reflektiert und Interessierten auf dem Zentralen OER-Repositorium Baden-Württemberg (ZOERR) zur Verfügung gestellt werden. Es wird erwartet, dass die erarbeiteten Produkte ebenfalls auf diesem Portal zur Verfügung gestellt werden.

Die Anträge sind in deutscher Sprache einzureichen.

Bitte beschreiben und begründen Sie das geplante Entwicklungsvorhaben, ggf. unter Berücksichtigung einschlägiger Ergebnisse der Lehr-/Lernforschung, auf maximal zehn Seiten anhand der folgenden Leitfragen:

  • Warum bewerben Sie sich um ein Tandem-Fellowship? (persönliche Motivation)
  • Was veranlasst Sie zu dem geplanten Entwicklungsvorhaben? Welches aktuelle Problem soll bearbeitet werden? Inwieweit handelt es sich dabei um ein zentrales Problem in der Lehre bzw. bei der Unterstützung der digitalen Lehre?
  • Welche Ziele verfolgen Sie mit dem geplanten Entwicklungsvorhaben? Auf welche übergeordneten Ziele (zum Beispiel der Digitalisierungsstrategie der eigenen Hochschule oder hochschulübergreifende Ziele) zahlt ihr Vorhaben ein? Was ist daran innovativ?
  • Für die Lehr-Fellowships: In welche Studiengänge und -abschnitte soll die geplante Lehrinnovation implementiert werden?
  • Für die Support-Fellowships: Auf welches Handlungsfeld zielt das geplante Vorhaben?
  • Welche Reichweite hat Ihr Vorhaben nach erfolgreicher Umsetzung?
  • Wie lassen sich nach Erprobung des Entwicklungsvorhabens Erfolg und eventuelle Risiken beurteilen? Wie wird das Vorhaben evaluiert?
  • Erläutern Sie, mit welchen Aktivitäten das Entwicklungsvorhaben in der eigenen Lehre/im eigenen Studiengang, im Fachbereich oder in der gesamten Hochschule langfristig verstetigt werden könnte.
  • Auf welche Lehrkontexte – auch in anderen Disziplinen oder an anderen Hochschulen – kann die geplante Innovation übertragen werden?
  • Erläutern Sie die geplanten Aktivitäten zum Transfer Ihrer Projektergebnisse (OER-Strategie, Veröffentlichung als Good Practice etc.).
  • Welche relevanten Kenntnisse und Vorarbeiten bringen Sie in das Vorhaben ein?
    Erläutern Sie die geplante Kooperation. Worin besteht der Mehrwert der Kooperation für die Durchführung des geplanten Entwicklungsvorhabens?
  • Wie sind Sie in Hinblick auf das von Ihnen geplante Entwicklungsvorhaben innerhalb Ihrer Hochschule organisatorisch eingebunden und vernetzt?

 
Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • das vollständig ausgefüllte Deckblatt,
  • ein Arbeitsplan, aus dem die zeitliche Durchführung des Projekts ersichtlich ist,
  • ein Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, wofür die beantragten Mittel eingesetzt werden sollen – bitte unbedingt die aktuelle Vorlage (Stand: 10. April 2024 mit angepassten Stundensätzen für Hilfskräfte) benutzen!
  • eine publikationsfähige Kurzbeschreibung des geplanten Entwicklungsvorhabens (maximal 1.000 Zeichen),
  • der Lebenslauf des Fellowship-Bewerbers bzw. der Fellowship-Bewerberin sowie der Lebenslauf des Tandem-Partners/der Tandem-Partnerin.

Wichtig – bitte übermitteln Sie die Unterlagen in folgenden Formaten:

  • die Kurzbeschreibung als Word-Dokument,
  • das Deckblatt als PDF-Dokument,
  • den Antrag als PDF-Dokument,
  • den Finanzierungsplan als PDF- und Excel-Dokument,
  • den Projektplan als PDF-Dokument,
  • die Lebensläufe als PDF-Dokument.

Wir bitten die Hochschulen, die Antragsunterlagen per E-Mail bis zum 30. April 2024 an fellowships@stifterverband.de zu übermitteln.
 

Über die Auswahl der Fellows entscheidet voraussichtlich bis Juli 2024 eine Jury, die mit Lehrenden und Studierenden verschiedener Fachrichtungen sowie Expertinnen und Experten für digitale Hochschullehre besetzt ist. Maßgebliche Auswahlkriterien sind der zu erwartende Beitrag des Entwicklungsvorhabens zur Weiterentwicklung oder Unterstützung der digitalen Lehre, die angestrebte Verstetigung sowie das Transferpotenzial. Ein weiterer Fokus der Auswahl liegt zudem auf den Antragstellerinnen und Antragstellern sowie deren Potenziale für ein persönliches Engagement im Programm.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten voraussichtlich im Juli 2024 Rückmeldung über die Entscheidung der Jury.

Die Projektförderung soll am 1. September 2024 beginnen. Der Förderzeitraum bestimmt sich individuell nach dem Arbeitsplan des Projektes und endet spätestens zum 30. November 2025.

Die Fellows 2023

 
In der ersten Ausschreibungsrunde wurden diese Fellows zur Förderung ausgewählt:

Nicole Aeschbach & Werner Aeschbach
Universität Heidelberg

Katrin Allmendinger & Anke Pfeiffer
Hochschule für Technik Stuttgart

Wilfried Alt & Friedemann Schwenkreis
Universität Stuttgart / Duale Hochschule Baden-Württemberg

Steffen Becker & Anne Koziolek
Universität Stuttgart / Karlsruher Institut für Technologie

Hannah Berner & Anna-Maria Wenzel-Elben
Pädagogische Hochschule Freiburg / Universität Stuttgart

Hans-Georg Enkler & Ulrich Weber
Hochschule Furtwangen

Christine Kappei & Siri Krauss
Hochschule für Technik Stuttgart

Hiram Kümper & Viktor Boecking
Universität Mannheim

Chrysanthi Melanou & Vera Döring
Duale Hochschule Baden-Württemberg

Ines Mergel & Susanne Brüggen
Universität Konstanz

Nicolai Preetz & Janine Blocher
Universität Konstanz

Tanja Spatz & Moritz Heffter
Staatliche Hochschule für Musik und darstellende Kunst Stuttgart / Hochschule für Musik Freiburg

Sebastian Speiser & Johanna Sedlmair
Hochschule für Technik Stuttgart

Christoph Ziegler & Alexander Lanz
RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten

Am 18. Oktober 2023 fand in Stuttgart eine Lehr-/Lernkonferenz im Rahmen des Lehrfellowship-Programms unter dem Titel "Lehrinnovationen für Hochschulen in der digitalen Welt" statt. Sie bot eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie den Transfer von Good Practices. Gleichzeitig diente sie der gemeinsamen Arbeit an der Frage, wie Lehrinnovationen in den Hochschulen langfristig verankert und skaliert werden können.
Mehr Info

Kontakt

Birgit Ossenkopf (Foto: David Ausserhofer)

Dr. Birgit Ossenkopf

ist Referentin im Bereich "Programm und Förderung".

T 030 322982-531

E-Mail senden