
Unsere Hochschule hat (noch) keine eigenständige Transferstrategie, können wir uns dennoch für eine Teilnahme bewerben?
Das Vorhandensein einer eigenständigen Transferstrategie ist nicht unbedingt erforderlich. An einer Teilnahme interessierte Hochschulen sollten jedoch über ihre strategischen Entwicklungsziele für den Transferbereich klar Auskunft geben und konkrete bzw. geplante Umsetzungsmaßnahmen benennen können. Dies kann ggf. auch mit entsprechenden Auszügen aus Hochschulentwicklungsplänen, Strategiepapieren des Rektorats etc. belegt werden. Es sollte deutlich werden, dass Transfer hochschulweit eine relevante strategische Leistungsdimension darstellt und unterstützt wird.
Können wir die Transferstrategie und weitere relevante Papiere auch als Anhang der Interessenbekundung beifügen?
Aufgrund des Umfangs von maximal vier Seiten bitten wir, entsprechende Strategiepapiere der Interessenbekundung als Anhang beizufügen. Bei umfangreichen Texten bitten wir darum, die relevanten Passagen in Auszügen zu übermitteln.
Können auch mehre Hochschulen gemeinsam eine Interessenbekundung einreichen?
Die Interessenbekundung kann auch durch einen Verbund von zwei oder mehreren Hochschulen eingereicht werden. Bitte erläutern Sie in diesem Fall den spezifischen Mehrwert eines gemeinsamen Antrages in Hinblick auf das Vorhandensein gemeinsamer Ziele und Aktivitäten im Transfer. Die Interessenbekundung muss von jeweils einem Mitglied der Hochschulleitung aller beteiligten Hochschulen unterschrieben sein.
Muss die Interessenbekundung durch eine Hochschule eingereicht werden oder kann dies auch durch eine Transfergesellschaft oder einen Forschungscampus erfolgen?
Die Interessensbekundung muss jeweils durch ein Mitglied der beteiligten Hochschulleitung unterzeichnet werden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann die Interessenbekundung formal auch durch die genannten bzw. vergleichbare Einheiten eingereicht werden.
Muss die Interessenbekundung von der Präsidentin/Rektorin bzw. vom Präsidenten/Rektor unterzeichnet sein oder genügt die Unterschrift eines Mitglieds der Hochschulleitung (zum Beispiel Vizepräsidentin/Vizepräsident)?
Die Interessenbekundung kann auch durch ein Mitglied der Hochschulleitung unterzeichnet werden.
Wann fließt die Aufwandsentschädigung und gibt es konkrete Vorgaben zur Verwendung?
Für die teilnehmenden Hochschulen gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Finanzierung von Personal und Sachmitteln. Nach erfolgter Auswahl wird die Aufwandsentschädigung den Hochschulen zur Verfügung gestellt und kann für Ausgaben in 2020 und 2021 verwendet werden.
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