Ars legendi-Preis

Fragen und Antworten

Der Preis

Wie hoch ist das Preisgeld und an wen wird das Preisgeld ausgezahlt?
Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird direkt an den Preisträger/die Preisträgerin vergeben. Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden und kann vom Preisträger/von der Preisträgerin nach Belieben verwendet werden.

Wie ist das Thema Nachhaltigkeit im Sinne der Ausschreibung zu verstehen? 
In der Ausschreibung wird Nachhaltigkeit in einem ganzheitlichen, ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen umfassenden Sinne verstanden.
 

 

Antragsberechtigung

An wen richtet sich der Ars legendi-Preis "Lehren und Lernen für nachhaltige Entwicklung"?
Der Preis richtet sich an alle Lehrenden an Hochschulen in Deutschland, unabhängig von der Statusgruppe. Der Preis wird an eine Lehrperson an einer deutschen Hochschule verliehen, die durch ihre Lehre und ihr Engagement sowie darüber hinaus in herausragender und beispielhafter Weise das Thema Lehren und Lernen für nachhaltige Entwicklung adressiert.

Dürfen Lehrpersonen von nicht-staatlichen Hochschulen vorgeschlagen werden?
Ja. Die Ausschreibung richtet sich an Lehrpersonen an allen deutschen Hochschulen.

Muss die nominierte Person zum Zeitpunkt der Nominierung noch an der Hochschule tätig sein oder kann eine Nominierung auch aufgrund früherer Lehrleistungen erfolgen?
Die nominierte Person muss nicht zwingend noch an einer Hochschule tätig sein. Der Fokus des Preises richtet sich allerdings vorwiegend auf aktive Lehrende, um karrierewirksame Anreize zu schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und die Lehrenden über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern.

Sind Vorschläge für ein Team von Lehrenden möglich? 
Nein. Der Preis wird ausschließlich an Einzelpersonen vergeben. Vorschläge für Teams von Lehrpersonen können daher leider nicht berücksichtigt werden.

Kann ich mich als Preisträger/Preisträgerin eines der Ars legendi-Fakultätenpreise des Stifterverbandes erneut bewerben bzw. vorgeschlagen werden?
Ja, eine erneute Bewerbung eines Preisträgers/einer Preisträgerin eines der Ars legendi-Fakultätenpreise ist zulässig.
 

 

Antragstellung

Wer kann Kandidaten/Kandidatinnen für den Preis vorschlagen? 
Vorschläge können von Fakultäten bzw. Fachbereichen oder Fachschaften eingereicht werden; Eigenbewerbungen sind ebenso zulässig.

Sind mehrere Vorschläge pro Hochschule zulässig?
Ja, pro Hochschule können mehrere Vorschläge eingereicht werden. Es ist seitens des Stifterverbandes ausdrücklich erwünscht, dass hochschulintern keine kompetitive Vorauswahl getroffen wird.

In welcher Sprache sollen die Vorschläge eingereicht werden?
Vorschläge für den Ars legendi-Preis sind in deutscher Sprache einzureichen.

Welche Unterlagen müssen für eine Bewerbung/Nominierung eingereicht werden?
Ein wesentliches Qualitätskriterium des Ars legendi-Preises ist die Berücksichtigung der Perspektiven verschiedener Hochschulakteure. Ein vollständiger Vorschlag/eine vollständige Eigenbewerbung besteht daher in jedem Fall aus ...

  • Deckblatt und Stellungnahme/Vorschlag des Fachbereichs/der Fakultät
  • Deckblatt und Stellungnahme/Vorschlag der studentischen Fachschaft
  • Deckblatt und Stellungnahme der nominierten Person/Eigenbewerbung
  • Anlagen: 
    ●  Lebenslauf
    ●  Übersicht der durchgeführten Lehrveranstaltungen
    ●  Übersicht weiterer lehrbezogener Aktivitäten (zum Beispiel lehrbezogene Publikationen und Tagungsbeiträge, Poster, Blogbeiträge, Erfahrungsberichte auf einer Plattform etc.)
    ●  Ergebnisse von Lehrevaluationen

Wie und wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?
Wir bitten die Bewerberinnen/Bewerber/Vorschlagenden, die Antragsunterlagen in einem PDF-Dokument bis zum 14. Juli 2023 per E-Mail an ars.legendi@stifterverband.de zu übermitteln.
 

 

Kontakt

Birgit Ossenkopf (Foto: David Ausserhofer)

Dr. Birgit Ossenkopf

ist Referentin im Bereich "Programm und Förderung".

T 030 322982-531

E-Mail senden