#EineUniEinBuch – Der Instagram-Wettbewerb

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Du liebst Bücher und #Instagram? Dann mach mit bei #EineUniEinBuch! Bei unserem Wettbewerb geht es darum, Deine (Uni)Bibliothek stylisch, spannend und kreativ in Szene zu setzen. Als Preis winken Büchergutscheine im Wert von bis zu 200 Euro. Und so machst Du mit: Poste ein möglichst kreatives Bild Deiner Lieblingsbibliothek – oder eines coolen Bücherregals – mit dem Hashtag #EineUniEinBuch bis zum 19. März 2017 auf Instagram. Wir schauen uns alle an und benachrichtigen die Gewinner. Die Teilnahmebedingungen findest Du unten. Wir wünschen dir viel Erfolg und freuen uns auf Deinen Beitrag!

Zum Instagram-Kanal des Stifterverbandes
 

 

Teilnahme- und Datennutzungsbedingungen für den Instagram-Fotowettbewerb

Einführung und Gegenstand dieser Bedingungen

  • Diese Teilnahme- und Datennutzungsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als "Teilnahmebedingungen") gelten für die Teilnahme an "dem Instagram-Fotowettbewerb #EineUniEinBuch" (nachfolgend bezeichnet als "Fotowettbewerb“).
  • Veranstalter der Gewinnspielaktion und die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V., Baedekerstraße 1, 45128 Essen (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter"). Impressum
  • Mit der Teilnahme an der Gewinnspielaktion werden die Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern akzeptiert.
  • Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff "Inhalte" sind alle von den Teilnehmern im Rahmen der Gewinnspielaktion eingereichten und mitgeteilten Inhalte sowie Informationen, wie zum Beispiel Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Kommentare oder Angaben über Orte und Personen zu verstehen.
  • Die verwendeten personenbezogenen Begriffe, wie zum Beispiel "Teilnehmer" sind geschlechtsunspezifisch und gelten zum Beispiel gleichermaßen für weibliche Teilnehmerinnen und männliche Teilnehmer.
  • Einwilligungen sind innerhalb der Teilnahmebedingungen optisch durch Fettschrift besonders hervorgehoben.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Details zu den Teilnahmevoraussetzungen, vorzunehmenden Handlungen, der Laufzeit der Gewinnspielaktion, einzelnen Gewinnspielaktionsabschnitten und etwaigen Gewinnen ergeben sich aus den Beschreibungen, die den Teilnehmern im Rahmen der Gewinnspielaktion zur Verfügung gestellt werden. Diese Detailbeschreibungen gehen diesen Teilnahmebedingungen vor.
  • Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ihre Bilder innerhalb der Plattform "Instagram" mit dem Hashtag "#EineUniEinBuch" kennzeichnen. Die Gewinner werden durch eine Jury ausgewählt. Nach der Auswahl werden die Teilnehmer per E-Mail mit der Bitte um Zustimmung zur Nutzung des Bildes durch den Veranstalter entsprechend diesen Teilnahmebedingungen kontaktiert. Die Zustimmung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Gewinns.
  • Setzt die Teilnahme an der Gewinnspielaktion eine Bestätigung der Teilnehmer voraus (zum Beispiel das Klicken eines Bestätigungslinks in einer Bestätigungs-E-Mail bei Gewinnspielaktionen, die mit dem Bezug eines Newsletters verbunden sind), wird die Teilnahme erst mit der Bestätigung wirksam.

 

Regeln für die Teilnahme

  • Teilnehmen können alle Personen ab dem Alter von 18 Jahren sein, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 
  • Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung dieser Gewinnspielaktion beschäftigt sind oder waren. 
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die mehrere E-Mail-Adressen, Social-Media-Accounts oder dergleichen zur Erhöhung der Gewinnchancen verwenden und dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, die Gewinnspielaktion oder den Spielablauf technisch manipulieren oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme an der Gewinnspielaktion auszuschließen. Zu solchen untersagten Manipulationen gehört auch der Einsatz von "Click-Workern", Klickgeneratoren, Erwerb von Stimmzahlen oder vergleichbaren Diensten. Vor allem bei Beschwerden anderer Nutzer, müssen wir in solchen Fällen zum Schutz anderer Teilnehmer und deren fairer Gewinnchancen einschreiten. Dabei handeln wir angemessen und aufgrund sachlicher Kriterien und objektiver Anhaltspunkte, wie zum Beispiel rasanten Anstiegs von Stimmen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums. Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne und Vorteile auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Die Teilnahme von Gewinnspielagenturen und sonstiger automatisch generierter Massenzusendungen wird ausdrücklich ausgeschlossen und bei der Ermittlung der Gewinnspielaktionsgewinner nicht berücksichtigt.

 

Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnanspruch

  • Beinhaltet die Gewinnspielaktion eine Gewinnauslosung, werden die Teilnehmer zeitnah über den angegebenen Kontaktweg über die Gewinne benachrichtigt und können um Bestätigung gebeten werden.
  • Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, verfällt der Gewinn. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls der Gewinner aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten nicht benachrichtigt werden kann, entfällt der Gewinnanspruch.
  • Eine Auszahlung der Gewinne in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Vorteil verzichten. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
  • Der Veranstalter darf die Teilnehmer über die mitgeteilten Kontaktmöglichkeiten ansprechen (zum Beispiel E-Mail oder die Nachrichtenfunktionen der Plattformen auf denen die Gewinnspielaktion veranstaltet wird), soweit dies zur Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion erforderlich ist.

 

Reisekosten

  • Sofern der Gewinn die Teilnahme an einer Veranstaltung, Inanspruchnahme von Örtlichkeiten, Services oder vergleichbarer ortsgebundener Leistungen beinhaltet, sind die Reisekosten (vorbehaltlich anderweitiger Hinweise) im Gewinn nicht mitenthalten. Das heißt, die Anreise ist vom Teilnehmer zu tragen.

 

Einräumung von Nutzungsrechten und Namensnennung

  • Die nachfolgende Rechteeinräumung ist nur bei Gewinnspielaktionen einschlägig, in deren Rahmen Teilnehmer rechtlich geschützte Beiträge, zum Beispiel Fotos oder Videos einreichen. 
  • Die Einräumung der nachstehend genannten Rechte dient dem Betrieb und der Zurverfügungstellung der Gewinnspielaktion und etwaiger Präsentation von Teilnahmebeiträgen in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebookseite, bei Instagram, auf der Website oder im Printbereich) sowie einer Nutzung zu sonstigen redaktionellen oder kommerziellen Zwecken (zum Beispiel Werbezwecken) durch den Veranstalter.
  • Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen der Gewinnspielaktion an den Veranstalter überlassenen Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, zu bearbeiten sowie die Wahrnehmung dieser Rechte auf beauftragte Dritte wie zum Beispiel technische Dienstleister zu übertragen. Der Veranstalter wird den Namen der Teilnehmer, sofern zulässig und nicht unerwünscht, grundsätzlich im Zusammenhang mit deren Inhalten angeben, behält sich jedoch das Recht vor, auf die Namensnennung zu verzichten. 
  • Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Nutzer. Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

Nennung von Gewinnspielteilnehmern

  • Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Namen im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebookseite, Instagram, Website oder im Printbereich) Dritten öffentlich bekannt gegeben werden.

 

Nutzungsrechte des Veranstalters und Dritter

  • Eine Nutzung und Abänderung von im Rahmen dieser Gewinnspielaktion wiedergegebenen urheberrechtlich geschützten Inhalte sowie Wort- und Bildmarken ist den Teilnehmern, außer innerhalb der zur Verfügung gestellten Funktionen innerhalb der Gewinnspielaktion, nicht gestattet. Der Veranstalter weist darauf hin, dass jeder Verstoß zur Folge haben kann, dass die Inhaber der jeweiligen Rechte gegen den Teilnehmer rechtlich vorgehen.

 

Verhaltensregeln und Verantwortlichkeit für Inhalte und Informationen

  • Der Veranstalter ist für das Verhalten und die im Rahmen der Gewinnspielaktion durch die Teilnehmer publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Er ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet, behält sich jedoch vor, deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  • Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihnen an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte zustehen und deren Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Inhalte durch den Veranstalter sowie durch die von ihm beauftragten Personen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.
  • Insbesondere wenn auf Fotos oder Videos neben den Teilnehmer noch andere Personen zu erkennen sind, ist deren Einreichung nur erlaubt, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt und die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden.
  • Die Teilnehmer dürfen andere Personen im Rahmen der Gewinnspielaktion nicht belästigen. Zum Beispiel dürfen etwaige Mitteilungs-, Weiterleitungs- oder Teilen-Funktionen nicht für den Versand von Mitteilungen genutzt werden, wenn damit zu rechnen ist, dass deren Erhalt seitens der Empfänger unerwünscht ist.
  • Soweit der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die von dem Teilnehmer zu vertreten sind, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern frei und unterstützt den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

 

Ausschluss der Gewährleistung

  • Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion der Gewinnspielaktion nicht gewährleistet werden kann. Die Gewinnspielaktion kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegende und zwingende Maßnahmen Dritter.
  • Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die Beurteilung der Inhalte der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.

 

Haftungseinschränkung

  • Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: 
  • Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielaktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von seinen Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

Hinweise und Bedingungen von Plattformen und Netzwerken (zum Beispiel Facebook, Instagram)

Findet die Gewinnspielaktion innerhalb einer Online-Plattform oder eines sozialen Netzwerks (zum Beispiel Facebook oder Instagram, nachfolgend bezeichnet als "Online-Plattform") statt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:

  • Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und der Online-Plattform durch die Regeln der Online-Plattform bestimmt. Im Fall von Facebook sind es die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzregeln. Im Fall von Instagram sind es die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzregeln.
  • Die Teilnehmer können gegenüber der Online-Plattform keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an und Nutzung der Gewinnspielaktion entstehen. 
  • Die Teilnehmer erkennen an, dass die Gewinnspielaktion in keiner Weise von der Online-Plattform gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu der Online-Plattform steht.
  • Alle Informationen und Daten, die im Rahmen der Gewinnspielaktion durch die Nutzer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht der Online-Plattform bereitgestellt.
  • Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich der Gewinnspielaktion sind an den Veranstalter und nicht an die Online-Plattform zu richten.

 

Datenschutzhinweise

Die folgenden Datenschutzhinweise klären die Teilnehmer der Gewinnspielaktion über die Verwendung personenbezogener Daten durch den Veranstalter innerhalb der Gewinnspielaktion auf.
 

Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung

  • Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und grundsätzlich nur zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion. Das bedeutet die Daten der Teilnehmer werden nur beim Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis oder Vorliegen einer Einwilligung verwendet.
  • In keinem Fall wird der Veranstalter personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu Werbe- oder Marketingzwecken oder unbefugt zu anderen Zwecken Dritten übermitteln. Die Daten der Teilnehmer werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Teilnehmer in die Übermittlung eingewilligt hat.
  • Der Veranstalter trifft organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen, um sicher zu stellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und damit die durch den Veranstalter verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

 

Einwilligungsdialog und Verwendung von Daten innerhalb von Plattformen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, wenn die Gewinnspielaktion innerhalb einer Plattforminfrastruktur stattfindet und der Veranstalter auf Daten der Nutzer innerhalb der Plattform zugreifen darf (zum Beispiel innerhalb von Facebook).

  • Vor dem Beginn der Gewinnspielaktion kann der Veranstalter eine Erlaubnis der Teilnehmer einholen, auf deren innerhalb der Plattform gespeicherte Daten zugreifen zu können. Die Teilnehmer werden ausdrücklich auf diese Datenerhebung und ihren Umfang im Rahmen eines Zustimmungsdialogs hingewiesen. Der Veranstalter kann diese Daten auf eigenem Server im Rahmen der Gewinnspielaktion zum Zwecke derer Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung speichern.
  • Sollten Nutzer zur Eingabe von Zugangsdaten aufgefordert werden, dann werden diese Daten nur von dem Plattformanbieter verarbeitet. Der Veranstalter erhält keinen Zugang zu den Zugangsdaten.
  • Weitere Informationen zu dem Einwilligungsvorgang, Informationen über erteilte Einwilligungen sowie Möglichkeiten diese zu widerrufen, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen jeweiliger Plattformen (zum Beispiel Facebook).

 

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

  • Es kann vorkommen, dass im Rahmen der Gewinnspielaktion Inhalte Dritter (nachfolgend bezeichnet als "Drittanbieter"), wie zum Beispiel Videos von YouTube, RSS-Feeds oder Grafiken eingebunden werden. Hierbei müssen die jeweiligen Drittanbieter die IP-Adresse der Teilnehmer kennen, um die Inhalte an deren Browser übermitteln zu können (zum Beispiel muss YouTube die IP-Adresse des Teilnehmers kennen, damit ein YouTube-Video in dessen Browser abgespielt werden kann).
  • Der Veranstalter bemüht sich nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Übermittlung der Inhalte verwenden. Jedoch hat der Veranstalter keinen Einfluss darauf, falls die Drittanbieter die IP-Adresse zum Beispiel für statistische Zwecke speichern. Soweit dies dem Veranstalter bekannt ist, klärt er die Teilnehmer in den nachfolgenden Abschnitten darüber auf.

 

Auskunfts- und Widerrufsrechte

  • Die Teilnehmer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von dem Veranstalter über sie gespeichert wurden sowie das Recht, im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
  • Zusätzlich haben die Teilnehmer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Widerruf von Einwilligungen, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

Schlussbestimmungen

  • Abweichende Bedingungen der Teilnehmer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.