Wissenschaftspreis:
Gesellschaft braucht Wissenschaft
Hervorragende Forschungsleistungen, die sich durch ihre gesellschaftliche
Relevanz und gute Umsetzbarkeit auszeichnen, zeichnet der Stifterverband
gemeinsam mit der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
(WGL) aus.
Ausschreibung
Mit dem Preis sollen wegweisende wissenschaftliche Arbeiten gewürdigt werden, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mindestens eines Leibniz-Instituts maßgeblich durchgeführt wurden. Zusätzlich können Partner von außerhalb der Leibniz-Gemeinschaft beteiligt gewesen sein. Der erfolgreiche Abschluss der preiswürdigen Arbeiten sollte nicht länger als drei Jahre zurück liegen. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben, das nächste Mal im November 2008.
Preiswürdig sind Forschungsarbeiten, deren Ergebnisse die Grundlagen für praktische Umsetzungen in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft oder Forschung bilden. Neben der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit ist die anschließende zumindest teilweise Anwendung der Ergebnisse gleichwertiges Auswahlkriterium. In der Beschreibung des Preisvorschlages muss diese Anwendung daher plausibel dargestellt werden. Liegen mehrere gleichrangig preiswürdige Vorschläge vor, wird die Jury Arbeiten aus Projekten bevorzugen, in denen Problemlösungen durch die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen und Institutionen erzielt worden sind.
Vorschlagsberechtigt sind die Leiterinnen und Leiter der Leibniz-Institute sowie die Mitglieder des Senats der Leibniz-Gemeinschaft, Selbstbewerbungen sind nicht zugelassen. Vorschläge müssen bis zum 1. Juni des Vergabejahres bei der Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft eingegangen sein.
Der Preisvorschlag soll nicht mehr als zehn DIN A4-Seiten umfassen (Anlagen zusätzlich). Die Darstellung muss berücksichtigen, dass der Preis von einer multidisziplinären Jury vergeben wird und dass der Vorschlag sich gegen Vorschläge aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Bereichen durchsetzen soll. Für eine Aufteilung des Preises unter mehreren Partnern sollte der Vorschlag deren Anteil am Gelingen des Projektes darstellen. Die Preisvergabe findet jeweils im Herbst im Rahmen der Jahrestagung der Leibniz-Gemeinschaft statt.
Jury und Auswahlverfahren
Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Präsidiums der Leibniz-Gemeinschaft, des Senats der Leibniz-Gemeinschaft und des Stifterverbandes vom Senat der Leibniz-Gemeinschaft für die Dauer von vier Jahren berufen. Einmalige Wiederberufung ist möglich. Die Jury besteht aus bis zu zehn stimmberechtigten Mitgliedern, die als Fachleute aus Wissenschaft und Praxis stammen, insbesondere:
- ein Mitglied des Senats der Leibniz-Gemeinschaft als Vorsitz der Jury
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Stifterverbandes
- sechs Mitglieder auf Vorschlag der fünf Sektionen und des Verbundes der Serviceeinrichtungen (IVS) der Leibniz-Gemeinschaft. Sie können Angehörige von Leibniz-Instituten sein.
- zwei Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft
- der Geschäftsführer der Leibniz-Gemeinschaft nimmt an den Sitzungen der Jury ohne Stimmrecht teil; die Geschäftsstelle stellt das Sekretariat der Jury und unterstützt diese in allen den Wissenschaftspreis betreffenden Belangen.
Die Jury wählt die Preisträger in interner, offener Diskussion aus. Die Preisträger werden zur Preisverleihung zum Festakt der Jahrestagung der Leibniz-Gemeinschaft eingeladen, das Projekt wird dort kurz vorgestellt. Der Preis wird vom Präsidenten des Stifterverbandes oder einem Vertreter persönlich verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftlichen Leiter der Leibniz-Institute und Senatoren des Leibniz-Senats.
Neben dem eigentlichen Vorschlag müssen folgende Unterlagen als Anlage eingereicht werden:
- Lebenslauf
- Zusammenfassung der preiswürdigen Arbeit
- Zwei Gutachten
- Liste der wichtigsten Publikationen und Mitgliedschaften in wichtigen Fachgremien
- Erteilte Patente
Vorschläge sind einzureichen an die
Leibniz-Gemeinschaft
Geschäftsstelle Bonn
z. Hd. Frau Tina Rudersdorf, M. A.
Eduard-Pflüger-Straße 55
53113 Bonn