Den Stiftungszweck festlegen
Was motiviert die Stifterin, den Stifter? Was soll bewirkt werden?
Diesen Leitgedanken umzusetzen, ist das Herzstück einer
Stiftungsgründung.
Den Stiftungszweck festzulegen, ist mehr als nur eine rechtlich vorge-
schriebene Formalität. In ihm manifestiert sich der Wille der Stifterin,
des Stifters und in ihm wurzelt das konkrete Förderprogramm einer
Stiftung.
Doch dies ist leichter gesagt als getan. Wer sich mit der Formulierung
des Stiftungszwecks beschäftigt, wird rasch feststellen, dass man sich
in einem Spannungsfeld bewegt
Einerseits soll der Zweck das Anliegen der Stifterin, des Stifters klar
zum Ausdruck bringen. Andererseits möchte sich eine Stifterin, ein
Stifter zumindest zu Lebzeiten ein gewisses Maß an Freiheit bewahren,
um Erfahrungen zu sammeln und die Ausrichtung der Stiftung entspre-
chend zu justieren. Für die Formulierung des Zwecks gilt: so konkret
wie nötig, so flexibel wie möglich.
Hier leistet das Deutsche Stiftungszentrum wichtige Beratung: Wir greifen
die Vorstellungen der angehenden Stifterinnen und Stifter auf. Wir ent-
wickeln daraus zukunftsfähige und rechtlich einwandfreie Formulierun-
gen.
Aus der langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Stiftungen ist
im DSZ das Know-how für eine enorme Vielfalt an Stiftungsthemen er-
wachsen – und erprobtes Wissen, wie der Spagat zwischen eindeutiger
Zweckbestimmung und Spielräumen bei der Ausgestaltung der Stiftung
gelingt.
KontaktWenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen rund ums Thema Stiftungsgründung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Berater-Teamaus dem DSZ. Zu den Ansprechpartnern |
Verteilung der Stiftungszwecke

soziale Zwecke(32,7%)
andere gemeinnützige Zwecke(15,7%)
Bildung und Erziehung(14,9%)
Kunst und Kultur(14,4%)
Wissenschaft und Forschung(13,3%)
privatnützige Zwecke(5,6%)
Umweltschutz(3,3%)
Quelle: StifterStudie