Satzung

Die Satzung ist die Verfassung der Stiftung, egal ob sie rechtsfähig

oder treuhänderisch geführt ist.


Die Formulierung der Satzung bedarf besonderer Sorgfalt, bildet sie doch die Grundlage der Stiftungsarbeit. Sie enthält unter anderem Regelungen für:

  • den Zweck der Stiftung und seine Verwirklichung
  • die Vermögensausstattung
  • die Organisation der Stiftung (Vorstand, Kuratorium).


Satzungen sollten nicht von der Stange kommen, sondern nach den individuellen Erfordernissen und Wünschen maßgeschneidert sein. Denn auch hier gilt: Auf der einen Seite muss die Satzung dem Stifterwillen klaren, unmissverständlichen Ausdruck verleihen. Auf der anderen Seite soll sie insbesondere zu Lebzeiten der Stifterin, des Stifters nicht den Weg verbauen, eventuell notwendige Anpassungen in der Ausrichtung der Stiftung vorzunehmen.

In diesem Spannungsfeld den richtigen Weg zu wählen, ist eine Frage der Erfahrung – hier können sich angehende Stifterinnen und Stifter auf das Know-how verlassen, das das DSZ durch die Errichtung und Betreuung von mehr als 400 Stiftungen gewonnen hat. Einmal mehr ist unsere Maxime, den Wünschen und Zielen der Stifterin, des Stifters Gestalt zu geben.

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