Satzung
Die Satzung ist die Verfassung der Stiftung, egal ob sie rechtsfähig
oder treuhänderisch geführt ist.
Die Formulierung der Satzung bedarf besonderer Sorgfalt, bildet sie doch die Grundlage der Stiftungsarbeit. Sie enthält unter anderem Regelungen für:
- den Zweck der Stiftung und seine Verwirklichung
- die Vermögensausstattung
- die Organisation der Stiftung (Vorstand, Kuratorium).
Satzungen sollten nicht von der Stange kommen, sondern nach den individuellen Erfordernissen und Wünschen maßgeschneidert sein. Denn auch hier gilt: Auf der einen Seite muss die Satzung dem Stifterwillen klaren, unmissverständlichen Ausdruck verleihen. Auf der anderen Seite soll sie insbesondere zu Lebzeiten der Stifterin, des Stifters nicht den Weg verbauen, eventuell notwendige Anpassungen in der Ausrichtung der Stiftung vorzunehmen.
In diesem Spannungsfeld den richtigen Weg zu wählen, ist eine Frage der Erfahrung – hier können sich angehende Stifterinnen und Stifter auf das Know-how verlassen, das das DSZ durch die Errichtung und Betreuung von mehr als 400 Stiftungen gewonnen hat. Einmal mehr ist unsere Maxime, den Wünschen und Zielen der Stifterin, des Stifters Gestalt zu geben.
Kontakt
weitere Informationen rund ums
Thema Stiftungsgründung benö-
tigen, wenden Sie sich bitte an
das Berater-Team aus dem DSZ.
Zu den Ansprechpartnern
Einer von 450:
Stifter im DSZ
Edzard Reutergründete mit
seiner Ehefrau die
Helga und Edzard
Reuter-Stiftung.
"Bereits bei der Konzeption der
Stiftung, der Satzungsgestaltung
und der Stiftungsorganisation haben
meine Frau und ich im Deutschen
Stiftungszentrum eine umfassende
und sachkundige Beratung erfahren,
die sich sowohl auf die rechtlichen
und steuerlichen Aspekte als auch
auf die zukünftige Programmatik
und Administration erstreckte."