Lösungen
Den Hochschulen eröffnen sich Spielräume, ihre Studienbeitragsstiftung
nach den eigenen Erfordernissen zu gestalten – von der Besetzung der
Stiftungsgremien bis zu den konkreten Förderzielen in der Satzung.
Das Besondere an einer Stiftung: Sie knüpft Vermögen an einen bestimmten Verwendungszweck, und zwar dauerhaft. Dabei wird Kapital (in diesem Fall ein Teil der Einnahmen aus den Studiengebühren) unwiderruflich der Stiftung übereignet. Diese muss das Vermögen so anlegen, dass es in vollem Umfang dauerhaft erhalten bleibt. Die Erträge werden in Fördermaßnahmen umgemünzt. Welche dies sein können, ist in der Satzung festgelegt.
Die rechtlich selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Eine Hochschulstiftung ist im Normalfall eine eigene juristische Person nach §§ 80ff. BGB, die ihre Geschäfte selbst führt. Als Stifterin tritt die Hochschule auf. Wenn Studienbeiträge die finanzielle Grundlage bieten, ist den Anforderungen des Landeshochschulrechts sowie des Landesrechts über Studienbeiträge Rechnung zu tragen.
Die rechtsfähige Stiftung bedarf der staatlichen Anerkennung. Danach steht sie unter der Aufsicht der Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Sie wacht über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel.
Die Treuhandstiftung
Unter dem Dach einer Hochschulstiftung können zusätzlich Treuhandstiftungen entstehen. Sie können immer dann sinnvoll sein, wenn private Förderer Ziele verfolgen, die über den Zweck der Studienbeitragsstiftung hinausgehen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn auch die Forschung an einer Hochschule gefördert werden soll.
Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig. Bei ihnen überträgt der Stifter Vermögen an den Treuhänder und schließt mit ihm einen Vertrag. Darin verpflichtet sich der Treuhänder, das Vermögen separat zu führen, es gewinnbringend anzulegen und aus den Erträgen die Stiftungszwecke zu verwirklichen.
Der Hochschule eröffnet die Kombination aus einer Dachstiftung und ergänzenden Treuhandstiftungen die Chance, ihr Fundraising zu bündeln und in eine Gesamtstrategie einzubetten.
Info-Broschüre zu